Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/122: Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung (Pärkeverordnung) · 27 Seiten
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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Erläuterungsbericht zur Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung
(Pärkeverordnung, PäV)
vom 30. Januar 2007
1. Einführung
Am 6. Oktober 2006 hat die Bundesversammlung die Änderung des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) verabschiedet. Mit den neuen Artikeln 23e bis 23m NHG ist die gesetzliche Basis für die Förderung von Pärken von nationaler Bedeutung geschaffen. Der Bundesrat wird in Artikel 23l NHG verpflichtet, die weiteren Vorschriften zu erlassen über:
• die Anforderungen für die Erteilung von Park- und Produktelabels an Pärke von nationaler Bedeutung, insbesondere über die Grösse des Gebietes, die zulässigen Nutzungen, die Schutzmassnahmen und die langfristige Sicherung der Pärke;
• die Verleihung und Verwendung der Park- und Produktelabel;
• den Abschluss von Programmvereinbarungen und die Kontrolle der Wirksamkeit der globalen Finanzhilfen des Bundes;
• die Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung über Pärke von nationaler Bedeutung.
Ziel der Gesetzesrevision und der vorliegenden neuen Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung (PäV; SR …) ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, der für die Bevölkerung und die Unternehmen in geeigneten Regionen einen Anreiz bietet, Pärke zu errichten und zu betreiben. Die Verordnung ist als Förderungsvorlage für neue Nationalpärke, Regionale Naturpärke oder Naturerlebnispärke konzipiert. Sie regelt die Gewährung globaler Finanzhilfen des Bundes für Pärke von nationaler Bedeutung und deren Auszeichnung mit geschützten Labels, sofern die festgelegten Anforderungen erfüllt sind. Über die Erfüllung dieser Anforderungen hinaus werden keine neuen reglementarischen Auflagen für die Regionen in Bezug auf ihre Gebiete und die darin stattfindenden sozioökonomischen Aktivitäten geschaffen. Pärke sollen durch partizipative Prozesse in den Regionen entstehen. Planung, Errichtung und Betrieb eines Parks erfordern das Engagement der Bevölkerung, der Unternehmen, der Behörden und des Parkmanagements. Diese Bestrebungen haben zum Ziel, Natur und Landschaft zu erhalten und aufzuwerten, die regionale Identität zu stärken und die nachhaltig betriebene Wirtschaft zu fördern.
Zusammenfassend basiert die Parkpolitik auf folgenden fünf Grundprinzipien:
• Prinzip der Freiwilligkeit
• Breit getragener demokratischer Prozess in der Region
• Realisierung mit bestehenden rechtlichen Instrumenten
• Besondere Werte in Natur und Landschaft als Basis
• Schutz und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
1 Erläuterungsbericht zur Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung, Entwurf vom 30.01.2007