Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/122: Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung (Pärkeverordnung) · 13 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: G144-1837
Allgemeiner Präzisierungsgrad der Pärkeverordnung:
Viele Anträge betreffen den allgemeinen Präzisierungsgrad der Verordnung, welche insbesondere in den Bereichen Natur und Landschaft qualitative Kriterien definiert. Mehrere Anhörungsteilnehmer fordern eine Präzisierung im Sinne der Quantifizierung verschiedener Aspekte. Andererseits verlangen mehrere Anträge, die quantifizierten Grössen der vorliegenden Verordnung aufzuweichen oder durch qualitative Anforderungen zu ersetzen.
Anwendungsbereich:
Einige Anträge betreffen den Anwendungsbereich der Pärkeverordnung: Sie verlangen eine Erweiterung der Pärkeverordnung, so dass Gebiete mit internationaler Anerkennung (z.B. UNESCO) oder andere als die in der NHG-Revision definierten Parktypen vom Bund als Park von nationaler Bedeutung anerkannt werden können.
Administrativer Aufwand:
Generell betonen insbesondere die Kantone und die Parkprojekte bzw. -trägerschaften, den administrativen Aufwand für die Gesuchseingabe sowie für die Berichterstattung so gering wie möglich zu halten.
Globale Finanzhilfen / Programmvereinbarungen:
Verschiedene Anträge betreffen Aspekte, welche teilweise im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) geregelt werden, insbesondere sind dies die folgenden Punkte:
• Die überwiegende Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden fordert eine Präzisierung der
Höhe der globalen Finanzhilfen (im Sinne von fixen Subventionssätzen) sowie der vom Bund voraussichtlich finanzierbaren Projekte und Massnahmen in Pärken von nationaler Bedeutung. Weiter wurde gefordert zu präzisieren, was unter einer angemessenen Beteiligung der Kantone und Gemeinden zu verstehen ist.
• Mehrere Anträge verlangen multilaterale Verhandlungen und Abschlüsse von Pro-
grammvereinbarungen zwischen Bund, Kanton und Parkträgerschaft. Einige verlangen, dass die Programmvereinbarung direkt zwischen dem Bund und der Parkträgerschaft abgeschlossen werden soll.
• Mehrere Anträge verlangen eine längere Dauer der Programmvereinbarungen (5 – 10
anstelle von 4 Jahren).
Finanzierung allgemein:
Mehrere Anträge betreffen eine Erhöhung des Kreditrahmens für Pärke von nationaler Bedeutung, da die Ansicht vertreten wird, dass die zukünftig zur Verfügung stehenden 10 Mio Franken pro Jahr für die Förderung erfolgreicher Pärke von nationaler Bedeutung nicht ausreichen.
Einige Anhörungsteilnehmende verlangen, dass auch Infrastrukturanlagen (z.B. Besucherzentren) finanziert werden soll. Einige weitere verlangen, dass in der Pärkeverordnung die Grundlage für Abgeltungszahlungen für entgangene Nutzung insbesondere in Kernzonen von National- und Naturerlebnispärken geschaffen werden soll.
Anforderungen an die drei Parkkategorien:
Die bereits in der Botschaft zur NHG-Revision definierten Anforderungen an die drei Parkkategorien basieren auf den Richtlinien der World Conservation Union IUCN zu den Management-Kategorien für Schutzgebiete. Mehrere Anhörungsteilnehmende verlangen, davon abzuweichen und in den Pärken von nationaler Bedeutung die verschiedensten Nutzungen im bisherigen Umfang zuzulassen.
Dauer der Verleihung von Park- und Produktelabel:
Einige Anträge betreffen die in der Pärkeverordnung festgelegte Dauer der Verleihung des Park- und des Produktelabels. Generell wird eine längere Verleihungsdauer und, insbesondere für das Produktelabel, eine automatische Erneuerung verlangt.
4/13 031/2005-02181/01/09/02/01/G144-1837