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Vernehmlassung 2005/132: Internationale Gesundheitsvorschriften (Revision des Internationalen Sanitätsreglements) · 87 Seiten

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d) bei einem Eisenbahnzug oder einem Straßenfahrzeug die Ankunft an einer Grenzübergangs-

stelle;

bedeutet "Gepäck(-stücke)" die persönliche Habe eines Reisenden;

bedeutet "Fracht(-stücke)" die an Bord eines Transportmittels oder in einem Container geladenen Güter;

bedeutet "zuständige Behörde" eine für die Durchführung und Anwendung der Gesundheitsmaßnahmen aufgrund dieser Vorschriften zuständige Behörde;

bedeutet "Container" einen Transportbehälter,

a) der dauerhaft und daher wiederholt benutzbar ist;

b) der besonders dazu bestimmt ist, die Beförderung von Gütern mit einem oder mehreren Ver-

kehrsmitteln ohne Umladen zu erleichtern;

c) der mit Vorrichtungen versehen ist, die eine bequeme Handhabung, insbesondere das Umladen

Kommentar [U1]: Dieser

von einem Verkehrsmittel auf ein anderes, gestatten; und Zusatz ist gemäss unseren gesetzestechnischen Gepflogenheiten immer dann nötig,

d) der eigens so gefertigt ist, dass er leicht gefüllt und entleert werden kann; wenn nicht ganz klar ist, ob eine

Aufzählung kumulativ oder alternativ zu verstehen ist. bedeutet "Container-Verladeplatz" einen Ort oder eine Anlage, der oder die für im internationalen Verkehr genutzte Container bestimmt ist;

bedeutet "Verseuchung" das Vorkommen eines Krankheitserregers oder Giftstoffs auf menschlichen oder tierischen Körpern, in oder auf einem für den Verzehr bestimmten Produkt oder auf anderen unbelebten Gegenständen, einschließlich Transportmitteln, das eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen kann;

bedeutet "Transportmittel" ein Luftfahrzeug oder Schiff, einen Eisenbahnzug, ein Straßenfahrzeug oder anderes Transportmittel auf internationaler Reise;

bedeutet "Transportgesellschaften" eine natürliche oder juristische Person oder ihren Vertreter, die oder der für eine Beförderung verantwortlich ist;