Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten
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F. Zusammenfassung
Übersicht
Die Vernehmlassungsteilnehmer sehen in der Regel Handlungsbedarf und treten grundsätzlich auf die Vorlage ein. Jedoch werden verschiedene, zum
Teil wesentliche Elemente des Entwurfes mehr oder weniger stark kritisiert. Die hauptsächlichen Einwände betreffen die Verwendung der Vergleichsmiete als Missbrauchskriterium sowie das duale Modell. In Bezug auf das duale Modell wird insbesondere geltend gemacht, es bestehe keine echte Wahlmöglichkeit für die Mieterseite und es erfordere komplexe mietrechtliche Bestimmungen. Einige Vernehmlassungsteilnehmer äussern den Wunsch nach Überarbeitung des Entwurfs, allerdings zum Teil in unterschiedlicher Stossrichtung. Viele sprechen sich für eine grundsätzliche Vereinfachung aus, andererseits werden in Einzelfragen häufig Forderungen nach detaillierten und komplexen Regelungen laut.
Allgemeines
Die Vorlage findet bei einem grossen Teil der Kantone und Parteien grundsätzlich Zustimmung. So stehen die CVP und die EVP den Änderungen positiv gegenüber. Die SP begrüsst die Grundzüge des Entwurfs, erhebt jedoch Einwände in Bezug auf zum Teil wichtige Einzelfragen. Die FDP befürwortet das duale System und die Tatsache, dass der Vertragsfreiheit mehr Raum gegeben wird. Etliche Kantone äussern ausdrücklich Zustimmung, andere unterstützen die Vorlage mit gewissen Vorbehalten, so zum Beispiel der Kanton Zürich, der die Vorlage als taugliche Lösung bezeichnet und sie grundsätzlich gutheisst, jedoch auch Korrekturen nahe legt. Auch von Seite der Parteien werden die verschiedensten Änderungswünsche vorgebracht.
Die Organisationen, welche die Mieterseite vertreten oder dieser nahe stehen, sehen Handlungsbedarf und treten grundsätzlich auf die Vorlage ein. Ein Teil der Vermieterseite sieht keinen Grund zur Eile, da die meisten Mietenden mit ihrer Situation zufrieden seien, akzeptiert jedoch die Vorlage im Grundsatz. Positiv aufgenommen wird insbesondere die Abkoppelung der Mietzinse vom Hypothekarzinssatz. Von beiden Seiten werden Änderungswünsche deponiert, allerdings in unterschiedlicher Stossrichtung. So wünscht der SMV (wie auch SP und SGB) mehr Schutz für die Mietenden, insbesondere einen Ausbau des Kündigungsschutzes, während die Vermieterseite die Schutzbestimmungen abbauen und das Mietrecht auf eine Missbrauchsgesetzgebung im engeren Sinne zurückführen möchte.
Bei den übrigen Organisationen findet die Vorlage grundsätzliche Zustimmung oder es werden zumindest keine direkten Einwände erhoben. Die meisten sehen in einzelnen Punkten Verbesserungspotenzial, insbesondere wird eine Vereinfachung des Mietrechts angestrebt (Féderation Patronale Romande, Les Retraites Populaires, Schweizerischer Gemeindeverband, Schweizerischer Städteverband, SVKG, SVV, Stadt Zürich Finanzdepartement, VLB, VSS, VSKB). Gleichzeitig wird häufig aber auch gefordert, dass einzelne Elemente nicht auf Verordnungsstufe, sondern im Gesetz selber geregelt werden, was einen gewissen Widerspruch darstellt. Von Seite der Banken wird insbesondere
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