Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten

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Vergleichsmiete

Die Vergleichsmiete als Missbrauchskriterium wird mehrheitlich abgelehnt. Sowohl Kantone wie auch Parteien und Organisationen äussern Bedenken verschiedenster Art. Vor allem in der Westschweiz wird befürchtet, dieses Instrument sei ein Schritt in Richtung Verstaatlichung der Mietzinse, andere Vernehmlassungsteilnehmer bezweifeln die Realisierbarkeit eines geeigneten Instrumentes (z.B. BS, SO, VS, VD, ZH). Viele erachten die Ermittlung von vergleichbaren Wohnräumen als zu aufwändig und befürchten zusätzliche Kosten, andere führen an, die Vergleichsmiete sei bereits in der vorangegangenen Volksabstimmung abgelehnt worden (z.B. SMV, SGB, SP).

Positiv äussern sich dagegen FDP, LPS, ASH sowie die Vertreter der Vermieterseite aus der Deutschschweiz (dies im Gegensatz zu den Organisationen der Vermieterschaft aus der Westschweiz).

Bruttorendite

Das Modell der Bruttorendite stösst kaum auf grundlegende Opposition.

Ausdrücklich begrüsst wird von verschiedener Seite insbesondere das Abstellen auf einen neuen Durchschnittssatz. Skeptisch zeigen sich diesbezüglich einzig die Kantone VD und GE sowie die SNB.

Bei den Detailbestimmungen zur Berechnung der Bruttorendite und den verwendeten Begriffen werden gewisse Änderungen oder Präzisierungen auf Gesetzesstufe gewünscht.

Geschäftsräume

Die Möglichkeit, für Geschäftsräume den Ausschluss von mietrechtlichen Schutzbestimmungen zu vereinbaren, wird sehr unterschiedlich beurteilt. Viele Vernehmlassungsteilnehmer lehnen die im Entwurf vorgesehene Liberalisierung als zu weit gehend ab. Insbesondere SP und SMV, aber auch einige Kantone verlangen die Beibehaltung des geltenden Schutzes.

Andere Teilnehmer sind nicht prinzipiell gegen eine Liberalisierung, erachten aber den Schutz für die kleinen und mittleren Unternehmen als ungenügend. Vereinzelt wird die Aufnahme von bestimmten Abgrenzungskriterien vorgeschlagen (z.B. ZH, LU, GE, FER, sgv).

Begrüsst wird die vorgeschlagene Bestimmung durch die FDP und die LPS. Auch die Organisationen der Vermieterseite stehen der Regelung mehrheitlich positiv gegenüber. Befürwortende Stimmen kommen zudem von Seiten anderer Organisationen (Les Retraites Populaires, Municipalité de Lausanne, Schweizerischer Städteverband, Stadt Zürich Finanzdepartement, VSEI).

Handänderung

SMV und SGB fordern die Streichung der ganzen Bestimmung. Auch LPS und FDP erachten sie als nicht sachgerecht.

Dagegen billigen CVP, SD sowie die Kantone SO und BS die neue Regelung.

Anlass zu Reaktionen gibt der Umstand, dass eine Mietzinserhöhung nur zulässig ist, wenn der Verkäufer während mindestens 2 Jahre Eigentümer der

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