Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten
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die Abkoppelung der Mietzinse von den Hypothekarzinssätzen der Kantonalbanken begrüsst.
Einzelne Kantone stehen dem Entwurf skeptisch bis ablehnend gegenüber, darunter vor allem Kantone aus der Westschweiz (VD, GE). Einige fordern ausdrücklich ein kritisches Überarbeiten im Sinne einer Vereinfachung (z.B. VS, BS).
Keinen Handlungsbedarf für eine Revision sieht die SVP.
Duales System
Die Stellungnahmen zum dualen System sind sehr uneinheitlich. Ein Teil der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst das duale Modell, weil es eine grössere Flexibilität bringe und erlaube, die individuellen Bedürfnisse der Parteien besser zu berücksichtigen (z.B. ZH, OW, GR, ZG, NW, AI, FDP, EVP, LPS, Organisationen der Vermieterseite, Fédération Patronale Vaudoise, Municipalité de Lausanne, SAV, SVW, SVV, VLB). SVP und SGB akzeptieren die Lösung als Kompromissvorschlag, sehen aber in der konkreten Ausgestaltung noch Mängel.
Etliche Vernehmlassungsteilnehmer machen jedoch geltend, es bestehe keine echte Wahlmöglichkeit, da bei angespanntem Wohnungsmarkt die stärkere Vertragspartei –die Vermieterschaft– die für sie günstigere Variante wählen werde. Trotz dieses Einwandes akzeptiert z.B. die CVP das duale System, weil keine andere Erfolg versprechende Lösung in Sicht sei.
Von verschiedener Seite wird darauf hingewiesen, dass das vorgeschlagene Modell zu einer Komplizierung führe (z.B. GE, BS).
SP und SMV lehnen das duale Modell mangels Transparenz und Einfachheit ab.
Indexierung
Das Modell der Indexmiete wird von den Kantonen, den Parteien, den Organisationen der Mieter– und Vermieterseite sowie von den übrigen Organisationen (mit Ausnahme der SNB) grossmehrheitlich positiv aufgenommen. Besonders hervorgehoben wird, dass es sich um ein transparentes und einfaches Modell handelt und der administrative Aufwand vereinfacht wird.
Etliche Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen ausdrücklich die auf 80% beschränkte Überwälzung der Teuerung bei Wohnräumen (z.B. LU, BS, AI, AG, JU). Andere erachten die Beschränkung ebenfalls als nötig, vertreten jedoch die Meinung, dass eine Anpassung an den Landesindex im Umfang von 60% ausreichend sei (SP, SMV, CSP, HVS, VSS). Der SGB postuliert eine Überwälzung im Ausmass von 70%. SMV und VSS fordern zudem eine Kappungsgrenze bei anhaltender hoher Teuerung.
Auf der anderen Seite sehen FDP, SHEV, SVIT, SKI, VIV, VZI, FRI, Centre Patronal, SVR, USPI, STV, Fédération Patronale Vaudoise, Les Retraites Populaires, Municipalité de Lausanne, SwissBanking, SAV, SNB, SVV, VSKB und VSEI keine Notwendigkeit für eine Beschränkung der Überwälzung der Teuerung. Sie befürworten eine Überwälzung der Teuerung zu 100%, da das Modell der Indexmiete ansonsten nicht attraktiv wäre.
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