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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Allgemeiner Teil

tung der natürlichen Ressourcen wie Kulturboden und Biodiversität ist eine allein auf die Stützung der Produktpreise ausgerichtete Agrarpolitik aber nicht zweckmässig. Seit Anfang der Neunzigerjahre wurde deshalb die Agrarpolitik in drei Etappen grundlegend reformiert. Die Entwicklung wurde wesentlich mitbestimmt durch Volksentscheide Mitte der Neunziger Jahre (vgl. Ziff. 1.1.1.2) und den sich laufend ändernden Rahmenbedingungen. Die wirtschaftliche Situation der Bauernfamilien, aber auch der nachgelagerten Stufen in hohem Mass abhängig von der Ausgestaltung der Agrarpolitik. Das schrittweise Vorgehen erlaubt den Betroffenen, sich laufend an die Veränderung ihres wirtschaftlichen Umfeldes anzupassen. In den folgenden Abschnitten werden die zentralen Elemente der bisherigen Reformetappen kurz beschrieben.

1.1.1.1 Neuorientierung der Agrarpolitik 1992

Mit dem Siebten Landwirtschaftsbericht1 hat der Bundesrat die grundlegende Neuorientierung der Schweizer Agrarpolitik eingeleitet und mit der gleichzeitig verabschiedeten Botschaft über ergänzende Direktzahlungen2 den Grundstein für die erste Reformetappe gelegt. Am 9. Oktober 1992 beschloss das Parlament mit Art. 31a und Art. 31b aLWG die Rechtsgrundlage für produktunabhängige Direktzahlungen3. Gestützt darauf konnten die Ziele der Einkommenspolitik nicht mehr nur über die administrierten Preise sondern in zunehmendem Masse auch über produktunabhängige Direktzahlungen erreicht werden (Entkoppelung von Preis- und Einkommenspolitik). In der Folge hat der Bundesrat mit seinen Beschlüssen diesen Grundsatzentscheid schrittweise umgesetzt, indem die administrierten Preise gesenkt und im Gegenzug die produktunabhängigen Direktzahlungen ausgebaut wurden. Seit dem Beginn der Reform ist deshalb der Anteil der Bundesmittel, die für produktgebundene Marktstützungen entrichtet werden, von damals 63 auf 23 Prozent im Jahr 2003 gesunken.

Im Rahmen der Uruguay-Runde des GATT hat sich die Schweiz verpflichtet, ihre Einfuhrbeschränkungen in Zölle umzuwandeln (Tarifizierung) sowie die Einfuhrzölle, die produktgebundene Inlandstützung und die Exportsubventionen über einen Zeitraum von sechs Jahren schrittweise zu reduzieren. Mit der Umsetzung des letzten Abbauschritts im Jahr 2000 wurden diese Verpflichtungen erfüllt.

1.1.1.2 Neue Verfassungsgrundlage und Agrarpolitik 2002

Die erste Hälfte der neunziger Jahre war geprägt durch eine teilweise heftige agrarpolitische Diskussion. Verschiedene Volksinitiativen zeigten, dass das Meinungsspektrum sehr breit war. In einer ersten Abstimmung lehnten Volk und Stände 1995 den vom Parlament ausgearbeiteten Gegenvorschlag zu einer Initiative des Schweizerischen Bauernverbandes4 knapp ab. Als Gegenvorschlag auf eine zweite Volksinitiative5 erarbeitete das Parlament daraufhin einen neuen Verfassungsartikel, der als Voraussetzung für die Entrichtung von Direktzahlungen einen ökologischen Leistungsnachweis verlangt. Dieser wurde am 6. Juni 1996 vom Schweizer Volk mit mehr als drei Vierteln der Stimmen und von allen Ständen gutgeheissen. In einer

1 BBl 1992 II 130 2 BBl 1992 II 1

3 BBl 1992 VI 114

4 Volksinitiative „für eine umweltgerechte, leistungsfähige, bäuerliche Landwirtschaft“, SBV, zurückgezogen 1994 5 Volksinitiative „Bauern und Konsumenten - für eine naturnahe Landwirtschaft“, BUK, zurückgezogen 1996