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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Ausgangslage und Ziele
dritten Volksabstimmung lehnten 1998 schliesslich Volk und Stände die Kleinbauerninitiative6 deutlich ab. Im direkt demokratischen Prozess, der zur neuen Verfassungsgrundlage geführt hat, wurden die verschiedenen politischen Positionen eingemittet. Der nun geltende Verfassungsartikel enthält Vorgaben der Gesellschaft für die Agrarpolitik und damit die Erwartungen der Gesellschaft an die Landwirtschaft.
Basierend auf der neuen Verfassungsgrundlage hat der Bundesrat dem Parlament ein Gesamtkonzept in Form eines neuen Landwirtschaftsgesetzes (LwG) unterbreitet7. Die neue Rechtsgrundlage wurde am 29. April 1998 vom Parlament verabschiedet und trat 1999 in Kraft8. Zentrale Elemente dieser zweiten Reformetappe waren die Aufhebung aller staatlichen Preis- und Abnahmegarantien sowie die Reduktion der Marktstützungsmittel innerhalb von fünf Jahren um einen Drittel. Damit einher ging die Abschaffung halbstaatlicher Organisationen wie der Käseunion und der Butyra. Zudem wurde die neue Verfassungsbestimmung umgesetzt, die für die Entrichtung von Direktzahlungen einen ökologischen Leistungsnachweis voraussetzt.
Im Rahmen der Agrarpolitik 2002 wurde eine allgemeine Gesetzesgrundlage für die Finanzierung der agrarpolitischen Massnahmen geschaffen (Art. 6 LwG). Die finanziellen Mittel für die wichtigsten Aufgabenbereiche werden mit einem einfachen Bundesbeschluss jeweils für höchstens vier Jahre beschlossen. Gestützt darauf wurden die Ausgaben für die Landwirtschaft in die drei Zahlungsrahmen „Produktion und Absatz“, „Direktzahlungen“ und „Grundlagenverbesserungen“ unterteilt. Am 16. Juni 1999 hat das Parlament für die Jahre 2000 bis 2003 drei Zahlungsrahmen in der Höhe von insgesamt 14 029 Millionen Franken verabschiedet9.
1.1.1.3 Agrarpolitik 2007
Am 20. Juni 2003 wurde im Rahmen der Agrarpolitik 2007 vom Parlament eine Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes beschlossen10. Hauptpunkt dieser dritten Reformetappe war der Beschluss, die Milchkontingentierung im Jahr 2009 aufzuheben. Weitere wichtige Änderungen sind die Einführung der Versteigerung von Zollkontingenten für Fleisch sowie der Ausbau des Instrumentariums für Strukturverbesserungen und soziale Begleitmassnahmen.
Die neuen Zahlungsrahmen für die Jahre 2004 bis 2007 mit einer Gesamtsumme von 14 092 Millionen Franken wurden am 5. Juni 2003 vom Parlament verabschiedet. Die Mittel zur Förderung von Produktion und Absatz wurden gegenüber dem Zahlungsrahmen 2000 bis 2003 noch einmal um über 15 Prozent gekürzt und die Mittel für Direktzahlungen entsprechend ausgebaut. Aufgrund der beiden Entlastungsprogramme 2003 und 2004 und weiterer Massnahmen wurde der Betrag anschliessend auf 13 485 Millionen Franken reduziert. Die Direktzahlungen wurden weitgehend von den Kürzungen ausgenommen, so dass der Hauptanteil der Kürzung auf die Rubriken Grundlagenverbesserungen sowie Produktion und Absatz entfällt (vgl. Ziff. 1.6).
Abbildung 2 gibt einen Überblick über die drei bisherigen Reformetappen.
6 Volksinitiative „für preisgünstige Nahrungsmittel und ökologische Bauernhöfe“, VKMB
7 Botschaft vom 26. Juni 1996 zur Reform der Agrarpolitik, BBl 1996 IV 1
8 AS 1998 3033 9 BBl 1999 5191
10 AS 2003 4217