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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz

billigung der inländischen Kartoffeln dienen, konnte bisher nicht ermittelt werden. Das Ausmass hängt vom Funktionieren des Wettbewerbs ab.

Die Versteigerung soll nach dem Gebotspreisverfahren durchgeführt werden, welches eine volkswirtschaftlich sinnvolle, wettbewerbsgerechtere und transparentere Verteilungsart ermöglicht. Damit wird der Kritik an der bisherigen Regelung, den Ergebnissen der IAW-Studie der ETH Zürich und den positiven Erfahrungen im Zusammenhang mit der Versteigerung des Teilzollkontingentes Kartoffelprodukte Rechnung getragen.

Die Zielsetzung des neuen Verteilungssystems besteht darin, den angemessenen Grenzschutz bei den Kartoffeln beizubehalten. Das neue System soll zu einem intensiveren Wettbewerb unter den Importeuren führen, da mit dem heutigen Inlandleistungsprinzip der Kreis der Importberechtigten eingeschränkt ist. Es soll neu allen Marktakteuren möglich sein, direkt Zollkontingentsanteile zu erwerben und dadurch nicht mehr abhängig zu sein von Zollkontingentanteilsinhabern, die über das Inlandleistungssystem Zollkontingentsanteile erhalten haben. Dies weicht feste Strukturen auf, bringt die Margen der nachgelagerten Stufen der Kartoffelwirtschaft unter Druck und verkleinert die nicht weiter gegebenen Kontingentsrenten. Davon dürften sowohl Produzenten wie auch Konsumenten profitieren.

Das Versteigerungsverfahren begünstigt tendenziell die Einfuhr von teuren Frühkartoffeln, welche den Absatz der inländischen Speisekartoffeln am wenigsten beeinträchtigen. Kann der Umfang vorübergehender Zollkontingentserhöhungen wie angestrebt reduziert werden, wird auch der Absatz für die inländischen Kartoffeln verbessert.

Æ Einführung eines neuen Artikels 22bis LwG, Versteigerung des

Teilzollkontingents Kartoffeln statt Zuteilung gemäss Inlandleistung

Æ Anpassung Kartoffelverordnung auf den 1. Januar 2008

2.1.4.2.7 Gesamtsicht auf den Ackerbau

Die Umgestaltung der Marktordnungen reduziert die Wirtschaftlichkeit sämtlicher Ackerkulturen (Abbildung 44). Ab 2009 bieten die im Vergleich zur EU rund doppelten Produzentenpreise sowie die spezifischen und produktionsneutralen Stützungen aber Gewähr, dass bei anhaltendem Strukturwandel weiterhin erfolgreich Ackerbau betrieben werden kann.

Bei sinkenden Produzentenpreisen wird der Produktionsmitteleinsatz (wie Dünger, Pflanzenbehandlungsmittel) aufgrund des rückläufigen Grenznutzens tendenziell abnehmen. Folglich werden die Ernteerträge trotz anhaltenden Zuchtfortschritten in etwa auf aktuellem Niveau verharren. Positionen mit Kostensenkungspotenzial sind die Maschinen und der Arbeitsaufwand. In der vorgenommenen Kalkulation der Beiträge an die Strukturkosten (Deckungsbeitrag Betriebsplanung abzüglich variable Maschinenkosten) wurden die Maschinenkosten 2009 auf dem Niveau 2004 belassen. Die im Deckungsbeitragskatalog85 ausgewiesenen Arbeitsstunden sind im internationalen Vergleich hoch. Unter Anwendung von Anbauverfahren mit minimaler Bodenbearbeitung kombiniert mit Schlaggrössen von 5 Hektaren lässt sich der Aufwand für die reinen Feldarbeiten im Getreidebau auf unter 20 Arbeitsstunden sen-

85 LBL, SRVA und FiBL (2004): Deckungsbeträge 2004