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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz (2. Titel LwG)

Administration und zur Stärkung der Marktanreize direkt dem Produzenten ausgerichtet werden. Mit dieser Anpassung wird künftig vermehrt der Markt die Produktionsanreize stiften und weniger ein staatliches Stützungssystem.

Zur Erhaltung der Produktion benötigen Zuckerrüben, Ölsaaten, Körnerleguminosen, Faserpflanzen sowie Saatgut von Kartoffeln, Mais und Futterpflanzen weiterhin spezifische Stützungen. Für diese Kulturen soll ab 2009 ein einheitlicher Anbaubeitrag in der Grössenordnung von 600 Franken je Hektare gewährt werden.

Zucker

Im Juni 2005 präsentierte die EU-Kommission ihre Vorschläge zur Zuckermarktreform. Die Mindestrübenpreise sollen in zwei Abbauschritten in den Jahren 2006 und 2007 um 42,6 Prozent sinken. Als Beitrag zur haushaltsneutralen Finanzierung der Zuckermarktreform erhebt die EU ab der Kampagne 2006/07 bei den Quoteninhabern (Zuckerfabriken) während drei Jahren eine rückläufige Abgabe auf dem Zucker. Dadurch erfährt der Zuckerpreis ab Werk in drei Abbauschritten vom 1. Oktober 2007 bis 2009 eine Senkung um 39 Prozent. Als Kompensation für den sinkenden Rübenpreis sieht die Kommission für die Rübenerzeuger eine entkoppelte Ausgleichszahlung von 60 Prozent vor. Im November 2005 soll der EU-Ministerrat die Reform der Zuckermarktordnung verabschieden.

Seit dem Inkrafttreten der Bilateralen II sind die Zuckerpreise der Schweiz faktisch an jene der EU gekoppelt. Somit werden die inländischen Zucker- und die Rübenpreise ab Oktober 2007 in drei jährlichen Abbauschritten sinken. Aufgrund des vorgeschlagenen Ausmasses der Preisreduktion, wird nach Umsetzung der Reform ein wirtschaftlicher Rübenanbau ohne kompensatorische Zahlungen nicht mehr möglich sein. Auch unter Berücksichtigung einer Teilkompensation in der gleichen Grössenordnung wie in der EU könnte auf Stufe Anbau der Erlösausfall bis im Jahre 2010 gegenüber heute über 3 000 Franken je Hektare erreichen. Zur Erhaltung der inländischen Zuckerproduktion gilt es weitere Rationalisierungspotenziale im Anbau und der Verarbeitung auszuschöpfen. Da der EU-Zeitplan ambitiös und das Ausmass der Reform noch ungewiss ist, werden konkrete Massnahmen nach der Beschlussfassung in der EU geprüft.

Im Rahmen der AP 2011 soll der bestehende Verarbeitungsauftrag an die Zuckerfabrik aufgehoben und in oben erwähnten einheitlichen Anbaubeitrag umgewandelt werden. Die Produzenten von Zuckerrüben werden durch die vorgestellten Massnahmen, insbesondere die Auswirkungen der geplanten EU-Zuckerreform stark betroffen. Ziel bleibt weiterhin die kostengünstige Zuckerproduktion aus inländischen Rüben, wozu die bestehenden Verarbeitungskapazitäten weitgehend ausgelastet werden müssen. Die anvisierten Massnahmen dürften im Rübenanbau zu einer beschleunigten Strukturanpassung führen, wodurch das bestehende System der Zuckerfabrik zur Verteilung der Produktionsmenge (Quotensystem) seine Bedeutung weitgehend einbüssen wird.

Æ Anpassung Art. 54 LwG, Beiträge für die Produktion von Zuckerrüben statt

pauschale Abgeltung der Zuckerfabriken

Æ Anpassung Zuckerverordnung auf 1. Oktober 2008 und auf 1. Oktober 2009

Æ Anpassung Ackerbaubeitragsverordnung auf 1. Januar 2009