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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz
Ölsaaten
Die Leistungsvereinbarung mit der beauftragten Organisation wird 2009 aufgehoben. Auf eine Differenzierung der Anbaubeiträge zwischen den Ölsaaten wird aus volkswirtschaftlichen Gründen verzichtet. Über die Anbauwürdigkeit einer Kultur soll ergänzend zum Anbaubeitrag der Markterlös und der Anbauwert innerhalb der Fruchtfolge entscheiden.
In den vergangenen Jahren leisteten Pflanzenzüchter und Saatgutvermehrer hervorragende Arbeit, um den Saatgutmarkt mit Sorten zu beliefern, die unter schweizerischen Klimabedingungen stabile Erträge liefern. Infolge geringerer Markteingriffe durch den Bund werden Pflanzenarten mit komparativen Kostennachteilen an Attraktivität verlieren. Dennoch dürften weniger konkurrenzfähige Arten mittels Nischenproduktion im wertschöpfungsträchtigeren Nahrungsmittelbereich erhalten bleiben.
Æ Anpassung Art. 56 LwG, Abschaffung der Beiträge für die Verarbeitung von
Ölsaaten
Æ Anpassung Ackerbaubeitragsverordnung auf 1. Januar 2009
Kartoffeln
Im Bestreben, die Produktion nicht marktfähiger Kartoffeln zu reduzieren, sollen die aktuellen Verwertungsbeiträge für Kartoffeln und Saatkartoffeln aufgehoben werden. Die Ausfuhrbeiträge für Saatkartoffeln und für kartoffelhaltige Nahrungsmittel sollen nur noch bis zum Abschluss der Verwertung der Kartoffelernte 2008 gewährt werden.
Bei den Kartoffeln werden durch den Wegfall der Verwertungsbeiträge die Anreize zur Produktion marktfähiger Ware verstärkt. Bei ausreichender Solidarität unter den Produzenten können Selbsthilfemassnahmen zur Optimierung der Wertschöpfung beitragen.
Æ Aufhebung Art. 57 LwG, Aufhebung der Beiträge für die Verwertung von
Kartoffeln
Æ Anpassung Kartoffelverordnung auf den 1. Juli 2009
Saatgut
Die Inlandproduktion von Saatkartoffeln ist für die Erhaltung des Kartoffelbaus wichtig. Da der Anbau durch die vollständige Aufhebung der Marktstützung gefährdet ist, wird als Teilkompensation ein kulturspezifischer Anbaubeitrag von 600 Franken je Hektare vorgesehen.
Zur Erhaltung einer angemessenen Saatgutproduktion von Mais und Futterpflanzen sollen diese Kulturen ebenfalls mit einem Anbaubeitrag von 600 Franken je Hektare unterstützt werden.
Æ Anpassung Kartoffelverordnung auf 1. Juli 2009
Æ Anpassung Saatgutverordnung auf 1. Januar 2009