Projet

Consultation 2005/43: Evolution future de la politique agricole (Politique agricole 2011) · 370 pages

Fedlex · Projet · Page 205 · DeutschFedlex · Projet · Deutsch

Direktzahlungen (3. Titel LwG)

Dieser Systemwechsel ist allerdings erst nach Abschluss der Neubeurteilung der Pflanzenschutzmittel möglich.

Auswirkungen

¾ Flexibilität bei der Auswahl der Herbizide und der Arbeitsorganisation, da alle

zugelassenen Produkte verwendbar sind.

¾ die verbreiterten Grünstreifen dienen neben dem Schutz vor Abwaschung von

Pflanzenschutzmitteln auch als Erosionsschutz;

¾ die einzelnen Elemente dieser Massnahme sind einfach zu kontrollieren und

vor Ort messbar.

Æ Anpassung der Direktzahlungsverordnung auf 1. Januar 2008

2.2.2.1.3 Vereinfachung der Verfahren und Verminderung des administrativen Aufwandes

Koordination der Kontrollen

Bisherige Regelung

Auflagen verschiedener Gesetzgebungen wie des Landwirtschafts-, Lebensmittel- und Veterinärrechts werden unter Obhut diverser Ämter des Bundes bzw. der Kantone initialisiert und vollzogen. Hinzu kommt, dass zusätzliche Leistungen im Bereich der Label durch Private angeboten und vollzogen werden. Die Kontrollvorgaben des Bundes sind nicht genügend aufeinander abgestimmt. Eine Harmonisierung mit den privaten Label findet nicht statt. Dies hat Doppelkontrollen aber auch Kontrolllücken und einen grossen administrativen Aufwand für alle Betroffenen zur Folge.

Änderungsvorschlag

Im Landwirtschaftsgesetz ist ein Koordinationsartikel aufzunehmen, der dem Bund erlaubt, die Kontrolltätigkeit von Bund, Kantonen und soweit möglich privaten Organisationen auf den Landwirtschaftsbetrieben zu koordinieren. Die Kontrollen müssen unter Einbezug von Selbstkontrollen risikogerecht, unabhängig und sachkompetent vorgenommen werden und geforderten internationalen Standards entsprechen. Die Daten sind koordiniert zu erheben und allen Betroffenen selektiv für ihre Aufgaben zur Verfügung zu stellen.

Auswirkungen

¾ Mehrfachkontrollen der gleichen Bereiche, aber auch Vollzugsdefizite können

ausgemerzt werden;

¾ nach einer Einführungsphase wird die Belastung für Bund, Kantone, private

Labelinhaber und die Landwirtschaftsbetriebe gegenüber heute sinken;

¾ Online-Erhebung und -Weitergabe der Daten schafft eine gute Grundlage für

die Koordination der Kontrollen.

Æ Anpassung Art. 181 und 185 LwG, Abstimmung der Kontrolltätigkeiten