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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Änderungsvorschläge

trolle für Gewerbe bleiben als Kerngehalt des LPG erhalten. Eine weitergehende Liberalisierung würde diesen Kerngehalt angreifen.

3.1.3 Erläuterungen zu den Änderungen des bäuerlichen Bodenrechts

Artikel 1

Absatz 1 Buchstabe c

Ein übersetzter Preis gilt nicht mehr als Grund für die Verweigerung der Erwerbsbewilligung (vgl. Erläuterungen zu Art. 63). Der für ein landwirtschaftliches Gewerbe bzw. Grundstück zu bezahlende Preis wird neu den Marktkräften überlassen. Demzufolge ist die Bestimmung betreffend die Bekämpfung übersetzter Preise für landwirtschaftliche Grundstücke aufzuheben.

Artikel 5 Vorbehalt des kantonalen Rechts

Buchstabe a

Der Gesetzgeber gibt den Kantonen das Recht, in ihrer Gesetzgebung eine kantonale Gewerbedefinition festzulegen. Die Kantone müssen weiterhin Landwirtschaftsbetriebe, die nicht der Mindestgrösse nach Artikel 7 BGBB entsprechen, als Gewerbe anerkennen können. Entsprechend den Zielsetzungen der aktuellen Agrarpolitik wird die Grösse eines landwirtschaftlichen Gewerbes nach dieser Bestimmung auf 1,25 Standardarbeitskräfte angehoben. Die von der kantonalen Gesetzgebung vorgesehene Mindestgrösse soll auf 0,75 Standardarbeitskräfte erhöht werden.

Artikel 7 Landwirtschaftliches Gewerbe; im Allgemeinen

Absatz 1

Das BGBB unterscheidet zwischen landwirtschaftlichen Gewerben und landwirtschaftlichen Grundstücken. Das Gesetz regelt die Einschränkungen der Verfügungsfreiheit in den beiden Fällen unterschiedlich: Landwirtschaftliche Gewerbe, die den Anforderungen an die Minimalgrösse nicht entsprechen, seit sechs Jahren rechtmässig parzellenweise verpachtete Gewerbe und rechtmässig vom Gewerbe abgetrennte Parzellen unterstehen den Vorschriften über die landwirtschaftlichen Grundstücke.

Die Gewerbegrenze ist den Zielsetzungen der Agrarpolitik anzupassen, d.h. zu erhöhen. Sie ist neu auf 1,25 Standardarbeitskräfte festgesetzt.

In den buchführenden Referenzbetrieben der Agroscope FAT Tänikon setzte die Familie in den Jahren 2001/03 durchschnittlich 1,27 Vollarbeitskräfte ein. Die Betriebe beschäftigten darüber hinaus Angestellte im Ausmass von 0,38 Arbeitskräften108. Zusätzlich setzten die Familien aber auch 0,19 Arbeitskräfte für ausserbetriebliche Erwerbstätigkeiten ein. Die Grösse von 1,25 Standardarbeitskräften wird der heutigen Vorstellung eines Haupterwerbsbetriebes gerecht. Dies im Bewusstsein, dass ein Betrieb ohne Tierhaltung und ohne Spezialkulturen 45 Hektaren auf-

108 Agroscope FAT Tänikon (2003): Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten, Grundlagenbericht, Tabelle A1