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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Besonderer Teil 6: Kostensenkung und Verstärkung des Wettbewerbs

Abbildung 48 Zusammensetzung der Kosten für Kraftfutter (2002)

1 037 Mio. Fr.

3 Differenz zur EU in Mio. Fr.

Marktspanne: 301 Mio. Fr. Gesamtdifferenz539

2 1 Inlandproduktion - 180 2 Importe (Grenzschutz) - 219

1 3 Höhere Marktspanne CH = 140

Importe

Inlandproduktion

443 Mio. Fr.

293 Mio. Fr.

Quellen: BLW, BFS, SBV, Eurostat, ZMP, SNB, swissimpex

Eine Abschaffung der Grenzabgaben für Futtermittel würde zwar die Importe verbilligen, aber sich direkt auf die Preise für inländische Futtermittel und somit auf die landwirtschaftlichen Einkommen auswirken. Die Differenzberechnung in Abbildung 48 ergibt eine wesentlich höhere Marktspanne der Verarbeitung und des Handels in der Schweiz. Die Margendifferenz gegenüber der EU beträgt 140 Millionen Franken.

Tiefere Futtermittelpreise ermöglichen eine Senkung der Preise für tierische Nahrungsmittel (Fleisch, Eier, Milchprodukte, etc.), falls die tieferen Kosten der Tierhaltung an die Konsumenten weitergegeben werden. Für die im Inland produzierten Futtermittel verringert jedoch die Preissenkung das Einkommen des landwirtschaftlichen Sektors um den gleichen Betrag. Mit der in der Agrarpolitik 2011 vorgesehenen Reduktion des Schwellenpreises für Futtermittel wird die Differenz bei den Rohstoffen bzw. bei den einzelnen Futtermittelkomponenten um 20 bis 30 Prozent reduziert. Damit die Preise für Futtermischungen gleich stark sinken, müssten auch die Verarbeitungskosten entsprechend gesenkt werden.

7.1.2 Kostendifferenzen gegenüber der EU

In Tabelle 52 sind alle Kostenpositionen der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung aufgelistet. Auf Grund der oben beschriebenen Preiserhebungen wurden die in den Abschnitten 7.1.1.1 bis 7.1.1.4 geschätzten mittleren Preisdifferenzen eingesetzt. Weil in den meisten Bereichen das Lohnniveau in der Schweiz mindestens 25 Prozent höher ist, wurde bei den Tierarztkosten, den landwirtschaftlichen Dienstleistungen (Kosten für Lohnunternehmer) und beim Arbeitnehmerentgelt dieser Wert verwendet. Die Preisdifferenzen für Energie, sonstige Güter und Dienstleistungen, Anpflanzungen und sonstige Abschreibungen sowie für Pachten und Zinsen wurden vom BLW geschätzt. Insgesamt ergibt sich bei den landwirtschaftlichen Fremdkosten eine Differenz zwischen der Schweiz und der EU von rund 1 125 Millionen Franken. Allein bei den Vorleistungen und Abschreibungen ergibt sich exklusive der von der Landwirtschaft selbst verursachten Mehrkosten eine Kostendifferenz 938 Millionen Franken.