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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Entwurf Änderung LwG AS ...

be zu rationalisieren, um die Aufbereitung, Lagerung und Vermarktung in der Region erzeugter Produkte zu erleichtern oder zur Energiegewinnung aus Biomasse;

d. Projekte zur regionalen Entwicklung nach Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe c.

Art. 115 Abs. 2 (neu)

2

Sie können kommerzielle Dienstleistungen anbieten. Das Angebot muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

a. Die Dienstleistungen müssen in einem engen Zusammenhang mit den Forschungsbereichen oder den Vollzugsaufgaben der Forschungsanstalt stehen;

b. Die Dienstleistungen dürfen nicht unter den Gestehungskosten erbracht und nicht mit Erträgen aus dem Grundangebot verbilligt werden.

Art. 136 Abs. 3a (neu)

3a

Der Bund kann beratende Tätigkeiten bei der Vorabklärung für regionale Projektinitiativen unterstützen.

Art. 147 Abs. 3 (neu)

3

Das Gestüt kann kommerzielle Dienstleistungen anbieten. Das Angebot muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

a. Die Dienstleistungen müssen in einem engen Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Gestütes stehen;

b. Die Dienstleistungen dürfen nicht unter den Gestehungskosten erbracht und nicht mit Erträgen aus dem Grundangebot verbilligt werden;

Art. 169 Abs. 1 Bst. h, i und j (neu)

1 Bei Widerhandlungen gegen dieses Gesetz, dessen Ausführungsbestimmungen oder die gestützt darauf erlassenen Verfügungen können folgende Verwaltungsmassnahmen ergriffen werden:

h. Belastung mit einem Betrag, der höchstens dem Brutto-Erlös der zu Unrecht in Verkehr gebrachten Produkte oder der Höhe der unrechtmässig verlangten oder ausgelösten Beiträge entspricht;

i. Belastung mit einem Betrag bis höchstens 5'000 Franken bei Verletzung von Melde- oder Aufzeichnungspflichten;

j. Belastung mit einem Betrag bis höchstens 1'000'000 Franken bei Verletzung der Bestimmungen und Auflagen über den frühzeitigen Ausstieg aus der Milchkontingentierung.