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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Allgemeiner Teil

Fazit

Der Beitrag der Landwirtschaft zur dezentralen Besiedlung nimmt aufgrund des technischen Fortschritts und der Strukturentwicklung ab. Nach wie vor leistet die Landwirtschaft vor allem im weiteren Gotthardgebiet, in Graubünden und im Jura einen entscheidenden Beitrag zur Besiedlung. Das Offenhalten der Kulturlandschaft als Bestandteil der Attraktivität der Wohn- und Lebensräume ist jedoch weiterhin von grundlegender Bedeutung für die Besiedlung aller Regionen.

1.3 Zukünftige Rahmenbedingungen

1.3.1 Internationale Handelspolitik

Die Weiterentwicklung der Schweizer Agrarpolitik verläuft vor dem Hintergrund der Entwicklung der internationalen Handelspolitik an vier verschiedenen Fronten:

1. Die Verhandlungen im Agrarbereich im Rahmen der Doha-Runde der WTO wer-

den die weitere Entwicklung besonders und entscheidend beeinflussen.

2. Das bilaterale Agrarabkommen Schweiz-EG erlaubt es der Schweiz (wie auch

der EG), ihren Marktzutritt durch den Abbau von Zöllen, Exportsubventionen sowie technischen Handelshemmnissen weiter zu verbessern. Zudem besteht im Rahmen der Evolutivklausel die Möglichkeit, Forderungen zu formulieren, welche im wirtschaftlichen Interesse der jeweiligen Partei liegen.

3. Freihandelsabkommen werden im Interesse der Exportindustrie abgeschlos-

sen, um eine Benachteiligung auf den entsprechenden Auslandmärkten gegenüber ihren Konkurrentinnen insbesondere aus der EU zu verhindern. Dazu sind jeweils auch Agrarkonzessionen notwendig. Bislang sind der Schweizer Landwirtschaft jedoch keine erheblichen Nachteile daraus erwachsen. Ob dies auch bei den anstehenden Verhandlungen so bleibt, ist angesichts der beteiligten Länder eher fraglich (Südafrika, Mercosur, Thailand, ev. USA).

4. Den ärmsten Entwicklungsländern soll aus entwicklungspolitischen Gründen –

und im Nachzug zu einer entsprechenden Initiative der Europäischen Union – der freie Zugang zum Schweizer Agrarmarkt schrittweise gewährt werden. Eine Schutzklausel kann zur Verhinderung schwerwiegender Beeinträchtigungen der Inlandproduktion angewendet werden.

Diese Entwicklungen sind seitens der Landwirtschaft nur in geringem Masse steuerbar. Die Verhandlung internationaler Abkommen stellt für den Agrarbereich einerseits eine besondere Herausforderung dar, weil nur bei denjenigen Produkten Konzessionen gewährt werden können, bei denen die einheimische Produktion nicht übermässig konkurrenziert wird. Anderseits erwachsen insbesondere aus dem Agrarabkommen mit der EU auch neue Absatzmöglichkeiten. Auch die WTO-Verträge können zur Sicherung der Schweizer Agrarpolitik auf internationaler Ebene und insbesondere der in der Bundesverfassung definierten Multifunktionalität genutzt werden. In diesem Sinne stellen solche Abkommen wichtige Leitplanken bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik dar.

Bei den internationalen Entwicklungen spielt der Zeitfaktor eine wichtige Rolle. Verzögerungen bei den Inlandreformen könnten einschneidende strukturelle Auswir-