Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/44: Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts im Obligationenrecht · 40 Seiten

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1. Überblick

Die Vernehmlassung zum Vorentwurf über die Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts dauerte vom 2. Dezember 2005 bis zum 31. Mai 2006. Die Vorlage gliedert sich in 4 Teilbereiche: Corporate Governance, Kapitalstrukturen, Modernisierung der Generalversammlung und Rechnungslegung.

Es sind über 100 Stellungnahmen eingegangen, die sich teilweise äusserst detailliert zu den Vorschlägen des Vorentwurfs äussern.

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und –teilnehmer heisst die Vorlage grundsätzlich gut.

Kontrovers aufgenommen werden namentlich die Vorschläge im Bereich „Corporate Governance“. Zwar begrüssen zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine „gute“ Corporate Governance. Zum Teil auf Widerstand stossen jedoch der Ausbau der Aktionärsrechte sowie die Neuregelung der institutionellen Stimmrechtsvertretung. Umstritten sind auch die Bestimmungen zur Offenlegung der Vergütungen des obersten Managements und die jährliche Wahl des Verwaltungsrats. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Haftungserleichterungen für die Revisionsstelle. Unterschiedlich beurteilt werden die Änderungen im Bereich der Handelsregisterpublizität.

Die Neuerungen bei den Kapitalstrukturen stossen auf breite Zustimmung. Insbesondere die Einführung des sogenannten Kapitalbands wird überwiegend gutgeheissen. Die Abschaffung der Inhaberaktie wird jedoch mehrheitlich abgelehnt. Des Weiteren wird angeregt, das Problem der sogenannten Dispoaktien gesetzlich zu regeln.

Die grosse Mehrheit der Teilenehmerinnen und Teilnehmer stimmt den Neuerungen im Bereich der Generalversammlung zu (Verwendung elektronischer Mittel).

Die Totalrevision des Rechnungslegungsrechts wird grundsätzlich positiv aufgenommen. Viele Vorschläge sind technischer Natur und betreffen konkrete Formulierungen. Die inhaltliche Kritik ist sehr heterogen. Als wichtigstes Anliegen wird die Überarbeitung des vorgeschlagenen Verhältnisses zum Steuerrecht (umgekehrte Massgeblichkeit) genannt.

Ferner wird angeregt, namentlich in den Bereichen „Corporate Governance“ und „Rechnungslegung“ vermehrt unterschiedliche Vorschriften für kotierte und nichtkotierte Unternehmen vorzusehen, um insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen zu entlasten.