Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/44: Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts im Obligationenrecht · 40 Seiten

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2. Allgemeines

Am 2. Dezember 2005 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf über die Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts im Obligationenrecht. Sie dauerte bis zum 31. Mai 2006.

Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien sowie 53 interessierte Organisationen wurden eingeladen, sich zum Vorentwurf zu äussern1.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement erhielt insgesamt 105 Antworten; 65 stammten von Behörden und Organisationen, die offiziell zur Stellungnahme eingeladen worden waren. 40 Stellungnahmen wurden von nicht offiziell angeschriebenen Kreisen eingereicht.

Mit Ausnahme des Kantons Obwalden, der ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtete, haben sich sämtliche Kantone am Vernehmlassungsverfahren beteiligt. Von den 16 ins Vernehmlassungsverfahren einbezogenen politischen Parteien antworteten deren sieben. Von den 43 angeschriebenen Organisationen beteiligten sich 29 am Vernehmlassungsverfahren.

Der Verband schweizerischer Kantonalbanken schloss sich der Eingabe der Swiss-Banking an. Der schweiz. Arbeitgeberverband sowie die SIHK2 (betr. den aktienrechtlichen Teil der Vorlage) erklärten sich mit der Stellungnahme von economiesuisse einverstanden. Die SGCI und die „Basler Chemie“ verwiesen in Bezug auf die Rechnungslegungsvorschriften auf die Ausführungen der industrie-holding. Die Swiss Retail Federation teilte die Auffassungen der economiesuisse und der industrie-holding.

3. Gegenstand der Vernehmlassung

Gegenstand der Vernehmlassungsvorlage ist eine umfassende Revision der obligationenrechtlichen Bestimmungen im Bereich des Aktien- und Rechnungslegungsrechts. Die Vorlage gliedert sich in folgende vier Teilbereiche:

- Corporate Governance;

- Kapitalstrukturen;

- Generalversammlung und elektronische Medien;

- Rechnungslegung.

Corporate Governance: Der Vorentwurf zielt darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine „gute“ Corporate Governance zu verbessern. Namentlich die Stellung der Aktionärinnen und Aktionäre soll gestärkt werden. Die Vorlage sieht deshalb vor, gesetzliche Hürden für die Geltendmachung von Aktionärsrechten zu beseitigen (s. hinten Ziff. 5.10, 5.14, 5.16 f.). Vollständig revidiert werden zudem die Bestimmungen über die Stimmrechtsvertretung in der Generalversammlung (s. hinten Ziff. 5.11).

1 Insgesamt wurden 95 Behörden und interessierte Organisationen angeschrieben.

2 Eine Liste der verwendeten Abkürzungen findet sich hinten im Anhang.