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Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 187 Seiten

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b. Handelsbuch: Das Handelsbuch umfasst Positionen in Finanzinstrumenten

und Waren, die entweder mit Handelsabsicht oder zur Absicherung anderer Positionen im Handelsbuch gehalten werden. Eine Handelsabsicht besteht dann, wenn die Bank beabsichtigt, die Positionen auf kurze Sicht zu halten, von kurzfristigen Marktpreisschwankungen zu profitieren oder Arbitragegewinne zu erzielen. Positionen können nur dann dem Handelsbuch zugeordnet werden, wenn deren Handelbarkeit durch keinerlei vertragliche Vereinbarungen eingeschränkt istoder wenn sie jederzeit vollständig abgesichert werden können. Die Positionen sind häufig und exakt zu bewerten und das Portfolio ist aktiv zu verwalten.

c. Hauptindex: Index, der sämtliche an einer anerkannten Börse gehandelten

Effekten (Gesamtmarktindex) oder eine Auswahl der wichtigsten Effekten dieser Börse umfasst. Ein aus den wichtigsten Effekten verschiedener anerkannter Börsen zusammengesetzter Index gilt ebenfalls als Hauptindex;

d. Immobiliengesellschaften: Gesellschaften, deren hauptsächlicher Zweck im

Halten, der Bewirtschaftung oder der Verwaltung von Immobilien besteht;

e. High-Yield-Zinsinstrumente: Zinsinstrumente, die von einer von der Ban-

kenkommission anerkannten Ratingagentur mit einem Rating der Ratingklasse 7 für langfristige Zinsinstrumente beziehungsweise einem entsprechenden Rating für kurzfristige Zinsinstrumente bewertet werden und Zinsinstrumente ohne Rating, deren Verfallsrendite und Restlaufzeit, die jenen von Titeln mit einem Rating der Ratingklasse 7 für langfristige beziehungsweise einem entsprechenden Rating für kurzfristige Zinsinstrumente vergleichbar sind;

f. Kreditrisiko: die Gefahr, dass eine Gegenpartei ihren vertraglich vereinbar-

ten Zahlungsverpflichtungen aus irgendwelchen Gründen nicht nachkommt;

g. Marktrisiko: die Gefahr eines Verlustes aus Wertschwankungen einer Portfo-

lioposition, ausgelöst durch eine Veränderung der ihren Preis bestimmenden Faktoren, wie beispielsweise Aktien- und Rohstoffpreise sowie Wechselkurse und Zinssätze und deren jeweiligen Volatilitäten;

h. nicht gegenparteibezogene Risiken: die Gefahr eines Verlustes aufgrund von

Wertänderungen oder Liquidation von nicht gegenparteibezogenen Aktiven wie direkt oder indirekt gehaltenen Liegenschaften und anderen Sachanlagen;

i. operationelle Risiken: Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemes-

senheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen oder Systemen oder in Folge von externen Ereignissen eintreten. Eingeschlossen sind Rechtsrisiken, nicht aber strategische Risiken und Reputationsrisiken;

j. repräsentativer Markt: ein Markt, an welchem mindestens drei voneinander

unabhängige Market-Maker normalerweise täglich Kurse stellen, die regelmässig publiziert werden;

k. qualifizierte Zinsinstrumente: Zinsinstrumente

1. mit einem Rating der Ratingklassen 1–4 von mindestens zwei von der Bankenkommission anerkannten Ratingagenturen;