Vorlage
Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 187 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 89Fedlex · Vorlage
EBK-RS 06/_ Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken Seite 35 [§378] Reduzierte EL-Risikogewichte für SL-Forderungen (exkl. HVCRE-Forderungen): Rz 286.336
[§379] Reduzierte EL-Risikogewichte für HVCRE-Forderungen: Rz 287.337
[§383] Zuordnung der allgemeinen Wertberichtigungen zu den Eigenmitteln: Die Bankenkommission 338 kann einer Bank, die sowohl den internationalen Standardansatz als auch den IRB anwenden will oder anwendet, gestatten, die Zuordnung der allgemeinen Wertberichtigungen auf Basis eines bankeigenen Verfahrens vorzunehmen. Dieses Verfahren muss zu einer angemessenen Zuordnung führen und darf nicht primär darauf ausgerichtet sein, die Eigenmittelunterlegung zu minimieren.
[§386] wird wie folgt ergänzt: Die nach der einfachen Risikogewichtungsmethode berechneten erwarte- 339 ten Verluste (Rz 316–317) sind zu 50% vom Kernkapital und zu 50% vom ergänzenden Kapital abzuziehen.
W. Skalierung der Eigenmittelanforderungen
Zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen nach dem IRB sind die nach vorliegendem Rundschrei- 340 ben berechneten Eigenmittelanforderungen für unerwartete Verluste bzw. die zugrunde gelegten risikogewichteten Positionen zunächst einmalig mit dem vom Basler Ausschuss festgelegten Skalierungsfaktor 1.06 zu multiplizieren ([§14]).5 Anschliessend sind diese hochskalierten risikogewichteten Positionen mit dem von der Bankenkommission bestimmten, bankspezifischen Multiplikationsfaktor zu multiplizieren (Art. 77 Abs. 2 ERV), um die risikogewichteten Positionen im Sinne von Art. 26 Abs. 2 Bst.
a und Art. 29 Abs. 1 Bst. c ERV zu berechnen.
X. Mindestanforderungen zur Risikoquantifizierung
[§452, zweiter Punkt, Fussnote 82] Länge des Zahlungsverzugs: Unabhängig von der Art des Schuld- 341 ners sind stets 90 Tage anzusetzen.
[§452] Alternative Ausfallsdefinition für Lombardkredite: Für das Lombardkreditgeschäft kann die 342 Bank, alternativ zur Definition in [§452], folgende Ausfallsdefinition verwenden: Ein Lombardkredit ist ausgefallen, falls:
• der erzielbare Marktwert der vorhandenen Sicherheiten unter die Höhe des Lombardkredits gefal- 343
len ist, und
• die Position dadurch in Unterdeckung geraten ist, und344
• unbekannt oder unwahrscheinlich ist, ob bzw. dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nach- 345
kommen kann, oder vereinbarte Massnahmen zur Beseitigung der Unterdeckung fehlgeschlagen sind.
[§454] Umsetzung und Beobachtung der in [§453] aufgeführten Anzeichen für gefährdete Forderun- 346 gen: Es ist der Bank überlassen, wie sie die Anzeichen zur Erkennung gefährdeter Forderungen bankspezifisch umsetzt und beobachtet. Diese Umsetzung und Beobachtung werden aber im Rahmen des Bewilligungsverfahrens bankspezifisch geprüft.
[§458] Re-ageing: Es gibt keine weiteren Anforderungen betreffend Re-ageing, die über die [§458] 347 definierten Anforderungen hinausgehen.
[§467] Seasoning-Effekte: Der Bank wird empfohlen, sie ist aber nicht von vornherein verpflichtet, PD- 348 Schätzungen zu erhöhen, um einen sprunghaften Anstieg der Eigenmittelanforderungen aufgrund von absehbaren Seasoning-Effekten zu vermeiden.
5 [Hinweis für die Vernehmlassung: Der Wert 1.06 des Skalierungsfaktors ist noch nicht definitiv. Er wird 2006 seitens des Basler Ausschuss für Bankenaufsicht auf Basis der Ergebnisse der QIS5-Berechnungsstudie fixiert werden.]