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Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 187 Seiten
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EBK-RS 06/_ Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken Seite 34
Verlustquote von 65% verwendet werden.
[§351–353] Untergrenze für Risikogewichte im PD/LGD-Ansatz: Die in [§352, §353] explizit definier- 322 ten Untergrenzen für die Risikogewichte und die in [§351] definierte, bedingte Anwendung der Minden jeweils anzuwendenden LGD-Werten nach Rz 321, definiert:
destrisikogewichte finden keine Anwendung. Statt dessen sind die Mindestrisikogewichte im PD/LGD- Ansatz über die folgenden Untergrenzen für die Ausfallswahrscheinlichkeit (PD), in Kombination mit • 0.09% für die in [§352] definierten Beteiligungspositionen;323
• 0.40% für Beteiligungspositionen, die an einer anerkannten Börse gehandelt werden;324
• 1.25% für alle übrigen Beteiligungspositionen.325
[§356] Eigenmittelanforderungen für Beteiligungspositionen betreffend Gegenparteien mit 0%-iger 326 Risikogewichtung im Standardansatz: Für die in [§356] genannten Aktien-Positionen sind die Eigenmittelanforderungen nach dem IRB zu berechnen.
[§357] Eigenmittelanforderungen für Beteiligungspositionen betreffend staatlich geförderter Gegen- 327 parteien: Für die in [§357] genannten Beteiligungspositionen sind die Eigenmittelanforderungen nach dem IRB zu berechnen.
[§358] Eigenmittelanforderungen für unwesentliche Beteiligungspositionen: Für alle nach den in 328 [§358] genannten Kriterien als unwesentlich geltenden Beteiligungspositionen sind die Eigenmittelanforderungen nach dem IRB zu berechnen.
Die Risikogewichtung ausgefallener Beteiligungspositionen, nach Abzug von Einzelwertberichtigun- 329 gen sowie partiellen Abschreibungen, beträgt 100%.
U. Risikogewichtung angekaufter Forderungen
[§242, vierter Punkt] Der Bottom-up-Ansatz ist zwingend für Pools anzuwenden, die Einzelforderun- 330 gen von mehr als 150'000 CHF enthalten (vgl. auch Rz 331).
[§365] Verfügbarkeit des Top-down-Ansatzes für angekaufte Unternehmensforderungen: Die Banken- 331 kommission kann einer Bank auf Antrag die Bewilligung erteilen, die Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko von angekauften Unternehmensforderungen nach dem Top-down-Ansatz zu berechnen.
Der Bottom-up-Ansatz ist zwingend für Pools anzuwenden, die Einzelforderungen von mehr als 150'000 CHF enthalten (auch Rz 330).
[§369] Laufzeitanpassung der Risikogewichte zur Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das 332 Verwässerungsrisiko: Unter den in [§369] genannten Bedingungen kann der Laufzeitparameter M gleich 1 Jahr gesetzt werden.
[§373] Im F-IRB anerkannte Sicherungsgeber für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für 333 das Verwässerungsrisiko: Die Menge der anerkannten Sicherungsgeber ist identisch mit der in Rz 296 definierten.
V. Erwarteter Verlust und Wertberichtigungen
[§375] wird wie folgt ergänzt: Bei der Summierung der erwarteten Verluste ist auch der nach der einfa- 334 chen Risikogewichtungsmethode berechnete erwartete Verlust für Beteiligungspositionen auszuklammern.
[§376] Erwarteter Verlust für Beteiligungspositionen bei Verwendung der einfachen Risikogewich- 335 tungsmethode: Rz 316–317.