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Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 187 Seiten
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EBK-RS 06/_ Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken Seite 33
Die Eigenmittelunterlegung von qualifizierten Beteiligungspositionen erfolgt in Analogie zum interna- 312 tionalen Standardansatz (Art. 76 Abs. 3 ERV), wobei die IRB-Risikogewichte nach einem marktbasierten Ansatz oder dem PD/LGD-Ansatz zu bestimmen sind.
[§237, Fussnote 59] Ausschluss von direkt abgesicherten Verbindlichkeiten bei der Berechnung der 313 Eigenmittelanforderung für Beteiligungspositionen: Verbindlichkeiten, deren Ertrag an denjenigen von Beteiligungspositionen gekoppelt ist, können bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Aktien ausgeschlossen werden, sofern die Verbindlichkeiten direkt durch eine Beteiligungsposition so abgesichert sind, dass die Nettoposition kein wesentliches Risiko mehr darstellt.
[§260] Pflicht zur Anwendung des IRB für Beteiligungspositionen: Banken, die über wesentliche Betei- 314 ligungspositionen verfügen, die Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken aber nach dem internationalen Standardansatz berechnen, sind nicht verpflichtet, die Eigenmittelanforderungen für Beteiligungspositionen nach dem IRB zu berechnen.
[§343] Zwingende Anwendung eines bestimmten marktbasierten Ansatzes in Abhängigkeit der Bank- 315 charakteristik: Für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für Beteiligungspositionen hat die Bank die freie Wahl des hierzu verwendeten marktbasierten Ansatzes, sofern sie die entsprechenden Mindestanforderungen erfüllt.
[§344] Einfache Risikogewichtungsmethode – Risikogewichte und erwarteter Verlust: Statt der in 316 [§344] definierten Risikogewichte sind die folgenden Risikogewichte zu verwenden. Zur Berechnung des erwarteten Verlusts (EL) einer Beteiligungsposition ist der Positionswert (EAD) mit dem zugehörigen EL-Wert zu multiplizieren. Die Rz 334 und 339 regeln die weitere Behandlung der für Beteiligungspositionen berechneten erwarteten Verluste.
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Art der Beteiligungsposition Risikogewicht EL-Wert
Private-Equity-Positionen, die ein hinrei- 190% 0.8%
chend diversifiziertes Portfolio bilden
Beteiligungspositionen, die an einer aner- 290% 0.8%
kannten Börse gehandelt werden
alle übrigen Beteiligungspositionen 370% 2.4%
[§346] Zwingende Anwendung der internen Modellmethode zur Berechnung der Eigenmittelanforde- 318 rungen für Beteiligungspositionen: Für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen ist der Bank die Wahl zwischen dem PD/LGD-Ansatz und den marktbasierten Ansätzen (einfache Risikogewichtungsmethode, interne Modellmethode) freigestellt, sofern sie die entsprechenden Mindestanforderungen erfüllt.
[§347] Untergrenze für Risikogewichte bei der internen Modellmethode: Die in [§347] definierten Un- 319 tergrenzen (200% bzw. 300% Risikogewichtung bei Anwendung der einfachen Risikogewichtungsmethode) finden keine Anwendung. Die je Unterklasse von Beteiligungspositionen spezifische Untergrenze entspricht der Summe des zugehörigen Mindestrisikogewichts im PD/LGD-Ansatz (Rz 322) und des 12,5-Fachen des zugehörigen EL-Werts (Rz 316–317).
[§348] Verwendung unterschiedlicher marktbasierter Ansätze zur Berechnung der Eigenmittelanforde- 320 rungen für Beteiligungspositionen: Die Bank darf unter den in [§348] genannten Bedingungen verschiedene marktbasierte Ansätze für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen verwenden.
[§350, zweiter Punkt, und §355] LGD für Beteiligungspositionen: Für Private-Equity-Positionen, die 321 ein hinreichend diversifiziertes Portfolio bilden, kann statt einer Verlustquote (LGD) von 90% eine