Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 65 Seiten

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eine repräsentative Auswahl getroffen14. Massgebend dabei waren einerseits die Grössen Bilanzsumme, Depotvolumen sowie Bruttoertrag und andererseits das Bestreben, ein vernünftiges Abbild der unterschiedlichen Institute in den einzelnen Bankengruppen zu erzielen. Damit werden alle Bankengruppen repräsentiert und gleichzeitig wird sichergestellt, dass bei der Kalibrierung die Änderungen der Eigenmit-

telerfordernisse für Institutstypen unterschiedlicher Grösse und Geschäftstätigkeit

im Auge behalten werden können. Die Auswahl umfasst rund sechzig in der Schweiz tätige Banken sowie acht Effektenhändler. Für diese Institute ist die Teilnahme an der QIS-CH obligatorisch. Sie wurden deshalb bereits Anfangs Juni 2005 durch ein Schreiben der EBK entsprechend informiert. Die Teilnahme an der Erhebung steht indessen auch jenen Instituten offen, die sich nicht in der EBK-Auswahl befinden.

Damit erhalten sämtliche Banken und Effektenhändler die Möglichkeit, an dieser,

für den Finanzplatz Schweiz wichtigen und wegweisenden Erhebung teilzunehmen (vgl. hierzu auch EBK-Mitteilung 36).

18 Offene Punkte und Zeitplan

Bereits während dieser Vernehmlassung werden die neuen Eigenmittelausweise entworfen und der Schweizerischen Bankiervereinigung zu einer ersten Stellungnahme unterbreitet werden. Die Inhalte werden bis Ende Jahr definiert sein, damit die Schweizerische Nationalbank im ersten Quartal 2006 die neuen Meldeformulare programmieren sowie Drittanbieter ihre Systeme entwickeln können. Ferner ist geplant, die Eigenmittelanforderungen für Kreditderivate nochmals zu überprüfen und allenfalls internationalen Standards anzugleichen. Die Risikoverteilungsvorschriften für Kreditderivate sowie für kurzfristige Interbankforderungen werden in einem Rundschreiben „Risikoverteilungsvorschriften“ geregelt werden. Es wird das EBK-RS 00/1 ersetzen und gleichzeitig mit den anderen Regulierungstexten in Kraft treten.

Es ist vorgesehen, dass sich die nationale Arbeitsgruppe zu Beginn 2006 zu weiteren Sitzungen trifft, um einerseits die Resultate dieser Vernehmlassung in die neuen Regulierungstexte einzubauen und andererseits die Kalibrierung der Risikogewichte und Multiplikatoren vorzunehmen.

Der Verordnungsentwurf soll dem Bundesrat rechtzeitig für eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2007 unterbreitet werden. Die Bankenkommission ihrerseits wird im vierten Quartal 2006 die Rundschreiben nach Erlass der Eigenmittel- und Risikoverteilungsverordnung durch den Bundesrat beschliessen.

14 Die Teilnehmer an der Studie repräsentieren zusammen 75% der in der Schweiz total erforderlichen Eigenmittel, wenn man die erforderlichen Eigenmittel der beiden Grossbanken nicht mitrechnet. Basel II – Umsetzung in der Schweiz: Erläuterungsbericht 57/65