Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 65 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 55Fedlex · Erläuternder Bericht

zerrungen zu vermeiden. Die über dem internationalen Minimum liegenden schweizerischen Eigenmittelanforderungen benachteiligen die Schweizer Banken im grenzüberschreitenden Wettbewerb offensichtlich nicht, halten doch fast zwei Drittel dieser Banken freiwillig das Doppelte der schweizerischen Mindesteigenmittel-Anforderungen oder sogar mehr. Im Durchschnitt halten die Banken 159% der national geforderten Eigenmittel.

Dem Problem der adversen Selektion, d. h. der Gefahr, dass sich gute Kredite auf Grund risikogerechter und daher vergleichsweise günstiger Kreditkonditionen bei Banken mit komplexen Methoden sammeln, während sich die schlechten Kredite bei Banken mit einfacheren Ansätzen konzentrieren, wird die Bankenkommission im Rahmen der institutsspezifischen Aufsichtsverfahren (zweite Säule) entgegenwirken. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass Banken höhere Eigenmittelanforderungen zu erfüllen haben, dass sie Positionen reduzieren, ihr Risikomanagement verbessern müssen oder in ihrer Dividendenpolitik von der EBK Auflagen erhalten.

17.4 Kosten-Nutzen-Überlegungen

Die Kosten für die Umsetzung der Regulierung im Finanzmarktbereich sind in den letzten Jahren nicht nur in der Schweiz, sondern weltweit gestiegen. Überlegungen zu Kosten und Nutzen von Regulierungen sind grundsätzlich sinnvoll. Sie stärken das Kostenbewusstsein, liefern Entscheidgrundlagen für die Bewertung der Zweck- und Verhältnismässigkeit von geplanten Regulierungen und helfen, bessere Alternativen zu finden. Sinnvolle Überlegungen zu Kosten und Nutzen eines Regulierungsprojektes setzen eine hohe Detailkenntnis des Projektes, der Datenlage, der ökonomischen Tragweite sowie der Evaluationsmethodik voraus und sind ohne eine umfassende – und aufwändige – Beteiligung der Betroffenen kaum durchführbar. Auch mit beträchtlichem Aufwand kann eine Kosten-Nutzen-Analyse im Regulierungsbereich lediglich Schätzungen und keine exakten Angaben liefern. Die Umsetzungskosten von Regu-

lierungen sind im Voraus kaum seriös schätzbar. Bei ihrer Messung müssen die

Kosten, die auch ohne zusätzliche Regulierung anfallen würden, abgezogen werden. Das erschwert eine genaue Bezifferung, ebenso wie die Schätzung der innewohnenden Kosten (wie entgangene Erträge, Verlust von Wettbewerb und Innovationen). Der kollektive Nutzen ist, wenn überhaupt, kaum im Voraus zuverlässig quantifizierbar. Gesetzlich festgelegte, systematische Kosten-Nutzen-Analysen sind deshalb aus Sicht der Bankenkommission – auch angesichts des Aufwandes und der Komplexität solcher Analysen – nicht sinnvoll. Sie würden den ohnehin langen Regulierungsprozess noch weiter verzögern. Hingegen sollen nach dem allgemeinen Grundsatz der Verhältnis-

mässigkeit Kosten-Nutzen-Überlegungen in den Regulierungsprozess einbezogen werden.

An dieser Stelle soll nicht nochmals auf die möglichen Verteilungswirkungen bei den Eigenmittelanforderungen für bestimmte Bankgruppen zurückgekommen werden. Sie wurden bereits im Abschnitt 17.1 behandelt. Basel II verursacht bei den Banken direkte Umstellungskosten. Die offensichtlichsten dabei sind die Kosten für neue Systeme

Basel II – Umsetzung in der Schweiz: Erläuterungsbericht 55/65