Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 65 Seiten
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und Systemanpassungen mit dem entsprechenden Schulungsaufwand beim Personal. Nicht zu vernachlässigen sind für die Institute auch die kurz- bis mittelfristig höheren Compliance-Kosten, um sicherzustellen, dass die neue Regulierung nachhaltig umgesetzt wurde. Institute, die einen internen Ansatz (IRB oder AMA) zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen von der Bankenkommission bewilligt haben wollen, müssen neben den eigentlichen Bewilligungskosten auch fortdauernd mit einem relativ hohen Aufwand bei der Einhaltung der entsprechenden Bewilligungsvor-
aussetzungen rechnen. Ferner sind die Opportunitätskosten des Managements
der Banken zu nennen, das sich der Umsetzung von Basel II widmen muss, statt sich profitableren Geschäften widmen zu können. Es ist auch nicht auszuschliessen, dass Basel II einen Einfluss auf die Ausgestaltung einzelner Bankprodukte haben wird oder sich die Produktpalette der Banken ganz allgemein ändern könnte. Einen Überblick über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Umsetzung von Basel II gibt eine von der
Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie, welche die Auswirkungen
der geplanten neuen Eigenmittelregelungen auf alle Sektoren der europäischen Wirtschaft, insbesondere KMU, untersucht.13
Die Bankenkommission plant, in enger Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bankiervereinigung im ersten Quartal 2006 eine Abschätzung der direkten Umsetzungskosten von Basel II in der Schweiz vorzunehmen. Dabei wird sie bei ihren Erhebungen auf die Unterstützung der Banken angewiesen sein, zumal die Teilnahme an dieser Umfrage auf Freiwilligkeit basieren wird.
17.5 QIS Schweiz (QIS-CH)
Gleichzeitig mit dieser Anhörung wird eine Erhebung (eine so genannte schweizerische „Quantitative Impact Study“, QIS-CH) bei den Schweizer Banken durchgeführt, bei der die Eigenmittelanforderungen unter der bestehenden Regulierung und unter der neuen Regelung verglichen werden. Mit dieser Untersuchung soll geprüft werden, ob die Ziele und vor allem die Erhaltung der bestehenden Eigenmittelanforderungen erreicht werden, und eine definitive Abstimmung der Risikogewichtungssätze im SA-CH bzw. der Multiplikatoren im SA-BIZ vorgenommen werden. Diese „Kalibrierung“ der neuen Eigenmittelvorschriften erfolgt in der Schweiz für die beiden Grossbanken getrennt von den übrigen Instituten. Damit wird verhindert, dass eine allfällige Reduktion der Eigenmittelanforderungen bei den Grossbanken, die sich aus der Verwendung bankinterner Methoden ergeben könnte, durch höhere Eigenmittelanforderungen bei den übrigen Instituten kompensiert werden müsste.
Die Bankenkommission hat entschieden, für die QIS-CH nicht eine Voll-, sondern lediglich eine Teilerhebung durchzuführen. Um mit einer möglichst kleinen Anzahl beteiligter Institute gleichwohl zu einem aussagekräftigen Resultat zu kommen, hat die EBK
13 http://europa.eu.int/comm/internal_market/bank/docs/regcapital/studies/2004-04-baselimpact-study_en.pdf 56/65 Basel II – Umsetzung in der Schweiz: Erläuterungsbericht