Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 65 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 54Fedlex · Erläuternder Bericht

-bewirtschaftung ebenfalls ein internes Ratingsystem. Dabei steht die Verbesserung des Risikomanagements im Vordergrund und nicht etwa die Absicht, unter der neuen Regulierung die Eigenmittelanforderung mit Hilfe eines komplexen Verfahrens zu ermitteln bzw. zu optimieren. Bei risikogerechter Preisgestaltung machen die Eigenmittelkosten neben den Refinanzierungskosten, Risikokosten und administrativen Kosten sowie dem Gewinnbeitrag lediglich einen Teil der Gesamtkosten, d.h. des „Preises“, eines Kredits aus. Den in der Regel mit Abstand grössten Teil bilden die Risikokosten. Bereits in Abschnitt 6.4 wurde darauf hingewiesen, dass die Eigenmittelanforderungen, sprich die Eigenmittelkosten, für Kredite an KMU unter Basel II eine pflegliche Behandlung erfahren werden. So ist bei Verwendung interner Ratings die Methode zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen bei der Preisfestsetzung eines Kredites letztlich unerheblich. Vielmehr sind es betriebswirtschaftliche Grössen eines Unternehmens, d.h. seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die über die entsprechenden Risikokosten des Kapitals den Preis eines Kredites bestimmen. Daran ändert auch der Wechsel von Basel I nach Basel II nichts. Gleichwohl ist die Bankenkommission im Rahmen ihrer Möglichkeiten dem Anliegen der KMU entgegengekommen.

Da der Wechsel zu Basel II nicht zu einer Änderung der Höhe der Gesamteigenmittelanforderungen an das Schweizer Bankensystem führen wird, dürften die makroökonomischen Auswirkungen von Basel II und die Konsequenzen für das Kreditgeschäft gering sein. Damit werden die Banken weiterhin über einen ausreichenden Puffer verfügen, mit dem sie eine mögliche Verschlechterung ihrer Kreditportfolios abfedern und gleichzeitig ihre Eigenmittelanforderungen erfüllen können. Mit diesem Puf-

fer erscheint eine Kreditverknappung für KMU wie auch für übrige Unternehmen

als direkte Folge von Basel II unwahrscheinlich. Die von Basel II ausgehende Gefahr der Prozyklizität, dass die neue Regulierung gerade wegen der Gleichschaltung aller Banken und wegen ihrer erhöhten Risikosensitivität Konjunkturzyklen verstärken könnte, muss ernst genommen und überwacht werden. So werden die Banken zum Beispiel verpflichtet, Stresstests durchzuführen, um den Einfluss einer Verschlechterung der Konjunktur auf die Eigenmittelanforderungen zu quantifizieren. Erhöhte Risikosensitivität bedeutet aber auch, dass Banken in Zeiten guter Konjunktur eine sorgfältige Kreditpolitik betreiben und daher in Rezessionen weniger schlechte Kredite in ihren Büchern haben. Zudem unterliegen nicht alle Branchen denselben Konjunkturzyklen, und es gibt in allen Branchen gut geführte Unternehmen, die selbst in Zeiten der Rezession kreditwürdig sind.

17.3 Wettbewerbsposition des Finanzplatz Schweiz

Der Abschied von der Einheitsregulierung im nationalen Recht und die Einführung einer differenzierten Menüwahl, wie sie heute schon bei der Marktrisikoregulierung besteht, soll den verschiedenen Bedürfnissen von kleinen und mittleren, vorwiegend im Inland tätigen Banken und international tätigen Grossbanken Rechnung tragen, ohne in den Wettbewerb der Banken untereinander einzugreifen. Im internationalen Verhältnis soll die Regelung für die international tätigen Banken weitgehend derjenigen der EU entsprechen, um auch im grenzüberschreitenden Verhältnis Wettbewerbsver-

54/65 Basel II – Umsetzung in der Schweiz: Erläuterungsbericht