Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 65 Seiten
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Bei den komplexen internen Verfahren übernimmt Basel II Methoden, die im Kreditrisikomanagement international tätiger Grossbanken bereits seit Jahren verwendet werden. Die strengen Voraussetzungen und das Bewilligungsverfahren für die Verwendung bankinterner Ansätze sollen einen regulatorischen Anreiz zur Verbesserung des Risikomanagements schaffen. Die Bankenkommission wird ihre bisherige Praxis der zusätzlichen Zielgrössen, d.h. einen Zuschlag in der Höhe von mindestens 20% auf die schweizerischen Mindestanforderungen, als Bestandteil des auf das einzelne Institut zugeschnittenen Aufsichtsverfahrens, der so genannten zweiten Säule von Basel II, fortführen. Die im Zusammenhang mit der Umsetzung der internen Verfahren von Basel II oft genannten hohen Kosten für die Banken relativieren sich, wenn man berücksichtigt, dass es sich bei einem Grossteil dieser Gelder um ohnehin erforderliche Investitionen in zeitgemässes Bankenmanagement handelt.
Die genauen Eigenmittelanforderungen werden für Banken mit Standardansatz mit Hilfe einer nationalen quantitativen Erhebung (QIS-CH) bestimmt werden (vgl. Abschnitt 17.5). Diejenigen für die IRB-Institute ergeben sich aus den Resultaten der Basler Erhebung (QIS5).
17.2 Kunden und KMU
In der Schweiz haben die Grossbanken bereits im Nachgang zur Krise in den Neunzi-
gerjahren differenzierte Verfahren zur Kreditvergabe sowie Preisgestaltung durch
Verwendung interner Ratings eingeführt und ihr Kreditrisikomanagement verbessert. Andere Banken sind dem in vereinfachter Form gefolgt. In der Folge fand eine ausgiebige öffentliche Debatte über eine mögliche Benachteiligung der Finanzierung von KMU und die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der neuen Kreditpolitik statt.
Eine differenziertere Erfassung, Messung und Steuerung der Kreditrisiken nach Bonität des Schuldners, wie unter Basel II vorgesehen, ist sowohl unter dem Gesichtspunkt des Gläubiger- und Systemschutzes als auch volkswirtschaftlich wünschenswert. Eine Quersubventionierung von Krediten an unterkapitalisierte und ertragsschwache KMU liegt weder im Interesse der vielen guten KMU noch in jenem der nachhaltigen Entwicklung der gesamten Volkswirtschaft. Bankzusammenbrüche führen zu enormen volkswirtschaftlichen Verlusten, und ein durch Not leidende Kredite stark in Mitleidenschaft gezogenes Bankensystem kann auch seine Kapitalvermittlungsfunktion im Interesse der Unternehmensfinanzierung nicht mehr wirksam erfüllen.
Lange vor Basel II und unabhängig von jeglicher Regulierung haben die Banken damit begonnen, Ratingsysteme im Kreditgeschäft einzusetzen. Die neuen Eigenmittelvorschriften des IRB sind somit nichts anderes als der regulatorische Nachvollzug aktueller Praxis im Bankengeschäft. In diesem Sinne hat Basel II keinen entscheidenden Einfluss auf die Kreditvergabepolitik der Banken. Dieselbe Aussage gilt selbstverständlich auch für alle Banken, welche einen Standardansatz zur Berechung der Eigenmittelanforderungen für ihre Kreditrisiken anwenden. Dies wird in der Schweiz die überwiegende Mehrheit sein. Viele von ihnen verwenden bei der Kreditvergabe und
Basel II – Umsetzung in der Schweiz: Erläuterungsbericht 53/65