Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/82: Vernehmlassung zur Volkszählung 2010: aktuelle Entscheide des Bundesrates / Fragen zum Informationsauftrag · 69 Seiten

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Wirtschaft, Kultur, Wohnverhältnisse und Mobilität künftig nicht mehr möglich wäre.

Die Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW) begrüsst die Modernisierung der Volkszählung sowie die Bemühungen zur Schaffung einer nationalen Registerzählung. Allerdings würde der Verzicht auf die Vollerhebung zu einem Verlust wichtiger Daten führen, insbesondere auch für die sozialwissenschaftliche Forschung. Die SAGW verlangt, dass vor einem Systemwechsel unbedingt sichergestellt werden muss, dass die Qualität der mit den Stichprobenerhebungen gewonnenen Daten den Anforderungen entspricht, dass diese Daten mit den Resultaten früherer Volkszählungen vergleichbar sind, und dass eine Verknüpfung der Registerdaten und der Stichprobendaten möglich ist, selbst wenn die neue Sozialversicherungsnummer (SVN) noch nicht zur Verfügung steht. Die Akademie wünscht zudem, dass sich das BFS nicht das Datenmonopol sichert. Die Schweizerische Gesellschaft für Bildungsforschung (SGBF) deckt sich mit der Haltung der SAGW.

Der Verband Geographie Schweiz (ASG), in dem alle Geographischen Institute, die geographischen Fachgesellschaften und die Regionalgesellschaften zusammengeschlossen sind, geht davon aus, dass die gegenwärtigen Vorarbeiten zur Volkszählung 2010 den Anforderungen an ein mittel- bis längerfristiges Reformprogramm nicht genügen. Der Entscheid des BR bedeutet praktisch die Abschaffung der Volkszählung und damit den Verlust eines demokratischen Instruments im Dienste einer transparenten Politik. Geoinformation (e-geo.ch) legt den Fokus auf die Bedeutung der Volkszählungsdaten für die Geographischen Informationssysteme (GIS), wobei diese Daten oft auf Hektarebene bereitgestellt werden müssen. Nach Ansicht des Direktors des Institut de Géographie der Universität Lausanne (als Mitglied des ASG) kann beim gegenwärtigen Stand der Bevölkerungsregister einzig eine Vollerhebung die für die geographische Praxis benötigten Daten liefern.

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) erachtet eine Vollerhebung im Jahr 2010 als notwendig, um einerseits den Inhalt der Register zu kontrollieren, und den Forschenden andererseits eine solide Basis für die Ziehung repräsentativer Stichproben zu liefern. Eine Verschiebung würde die Kontinuität der seit 1850 erstellten Statistiken unterbrechen, was für die Forschung schädlich wäre.

Basel Economics (BAK) rechnet im Falle eines Verzichts auf die Vollerhebung mit schwer wiegenden Konsequenzen für die Wirtschaftsanalysen und -prognosen, und zwar auf regionaler wie auf räumlicher Ebene.