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Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 59 Seiten
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Grafik 1 : Geltende Ordnung - Umwandlungssatz (UWS)
7.20
7.15
7.10
7.05
UW S Männer 7.00
UW S Frauen
6.95
6.90
6.85
6.80
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Mit der Reduktion des Mindestumwandlungssatzes von 7,2 Prozent auf 6,8 Prozent wurde der seit 1980 gestiegenen Lebenserwartung im Sinne einer fortgeschriebenen Periodentafel Rechnung getragen, womit die zu erwartenden Abnahmen der einjährigen Sterberaten während der Einführungsphase (bis 2015) mitberücksichtigt sind.
Betrachtet man die in den technischen Grundlagen BVG 2000 vorgegebene (und nach Bedarf hochgerechnete) Lebenserwartung, so entspricht die Entwicklung des oben dargestellten Umwandlungssatzes dem technischen Zinssatz gemäss Grafik 2. Damit ist die Korrelation Umwandlungssatz und technischer Zinssatz, dem zweiten entscheidenden Parameter des Mindestumwandlungssatzes augenscheinlich gemacht.