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Vernehmlassung 2005/93: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge · 59 Seiten

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Debatten um den Umwandlungssatz (noch) kein beherrschendes Thema und so blieb der andere Entscheidfaktor ‚technischer Zinssatz’ von 4 Prozent bestehen.

Noch vor der Schlussabstimmung der 1. BVG-Revision hatte die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit jedoch eine Motion6 zum Thema Umwandlungssatz eingereicht und so gleichzeitig dafür gesorgt, dass die 1. BVG-Revision von dieser Thematik unbelastet eingeführt werden konnte. Auslöser der Motion war die übergangslose Einführung eines Umwandlungssatzes im überobligatorischen Bereich von 5,835 Prozent für die Männer (Alter 65) und 5,454 Prozent für die Frauen (Alter 62) durch einige Lebensversicherer7. Diese Umwandlungssätze kamen bereits am 1. Januar 2004 zur Anwendung. Autonome Vorsorgeeinrichtungen, zumeist solche mit bedeutend höheren Leistungen als gemäss BVG (so genannte umhüllende Kassen), stellten teilweise ebenfalls auf tiefere Umwandlungssätze um. Am 1. Oktober 2003 hatte der Ständerat Punkt 1 der Motion angenommen. Der Nationalrat folgte dem Entscheid des Ständerates am 6. Dezember 2004. Danach ist der Bundesrat beauftragt, „der Bundesversammlung umgehend eine Revision der beruflichen Vorsorge vorzuschlagen, in welcher der Umwandlungssatz auf seine technischen Grundlagen überprüft und soweit erforderlich den realen Verhältnissen angeglichen wird.“

Mittlerweile haben sich die Diskussionen auf die Ebene des technischen Zinssatzes verschoben. Nach heutiger Ansicht ist der zentrale Auslöser für einen erneuten Handlungsbedarf die Entwicklung der Obligationenzinssätze. Die Sätze der 10- jährigen Bundesobligationen erreichten im Juni 1992 mit 6,924 Prozent einen vorläufigen Höhepunkt, rutschten im Januar 1997 unter 4 Prozent (3,959%), im August 1998 unter 3 Prozent (2,988%), bewegten sich fortan zwischen diesen Marken und sanken am 1. Juni 2005 erstmals seit Beginn der Aufzeichnung im Jahr 1893 unter 2 Prozent. Regelmässig vorgebrachte Vorhersagen höherer Zinsen erfüllten sich nicht, sie fielen weiter.

Grafik 3 zeigt anschaulich das Auf und Ab der langfristigen Zinssätze der Bundesobligationen wie auch den Verlauf der mittelfristigen Sätze.

6 Mo 03.3438 ‚Für einen verbesserten Schutz des Vertrauens in die berufliche Vorsorge, SGK-SR vom 9.9.2003.

7 Grundlagen Kollektivtarif 1995 (KT 95) gestützt auf Sterbetafel GRM/F 95