Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 45 Seiten

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Das Wichtigste in Kürze

Konnten Bauvorhaben von Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bisher ausschliesslich mit der Methode der Schlussabrechnung subventioniert werden, soll die Bemessung nun neu auch mittels einer Pauschale erfolgen können.

Mit der Einführung einer pauschalen Bemessungsmethode sind verschieden Zielsetzungen verbunden. Nebst der Erleichterung bei der Planung von Bauvorhaben sollen Anreize für kostengünstige Lösungen geschaffen werden. Daneben sollen Anliegen der Subventionsnehmer, namentlich die Kostentransparenz, welche eine frühe Aussage zur Beitragshöhe ermöglicht, sowie ein Abbau des administrativen Aufwandes erreicht werden. Auf Grund der Vielzahl der zu erwartenden Gesuche für Umbauten soll die Pauschale jedoch nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei diesen Bauvorhaben Anwendung finden. Nicht zuletzt soll die neue Methode kostenneutral gestaltet und damit auch auf eine breite Akzeptanz bei den Subvenienten stossen. Das hier vorliegende Berechnungsmodell soll diesen Anliegen Rechnung tragen.

Obwohl zu Beginn der Entwicklungsarbeit die mögliche Form der Pauschalierung noch offen stand, wirkte sich die am 1. September 2001 im Erwachsenenbereich in Kraft gesetzte Platzkostenpauschale präjudizierend auf das weitere Vorgehen aus. Insbesondere gaben die damit gemachten positiven Erfahrungen den Ausschlag, diese Bemessungsmethode auch für den Bereich der Heime zu entwickeln. Im Rahmen der Grundlagenerarbeitung wurde rasch ersichtlich, dass zwar die Systematik der Methode teilweise übernommen werden konnte, dass sich jedoch der Heimbereich inhaltlich stark vom Erwachsenenbereich unterscheidet. War bei den Erwachsenen z.B. die Sicherheit ein prägnantes Merkmal für den Anstaltstyp, spielt dieses bei den Heimen eine sehr untergeordnete Rolle. Eine Schwierigkeit war, aus der grossen Vielfalt an verschiedenen Heimtypen einen möglichst grossen gemeinsamen Nenner zu finden. Wie dem nachfolgenden Bericht zu entnehmen ist, scheint dies auch gelungen zu sein. Mittels eines aus 25 Referenzobjekten bestehenden Warenkorbes konnte als Basis für die Platzkostenpauschale eine einzige Modelleinrichtung entwickelt werden. Diese Modelleinrichtung beinhaltet die vom Bundesamt für Justiz bei der Subventionierung minimal geforderten Raumflächen eines Wohnheimes. Darauf aufbauend wurden Zuschläge für die Spezialitäten einer Einrichtung entwickelt, welche das über ein Wohnheim hinausgehende Raumbedürfnis (wie z.B. Schule, Lehrwerkstätten usw.) für einen Baubeitrag berücksichtigen.

Wie dem Bericht zu entnehmen ist, konnten die eingangs erwähnten Zielsetzungen erreicht werden. Das Vernehmlassungsverfahren soll im Sommer 2005 durchgeführt werden. Im Winter 2005/2006 kann die Platzkostenpauschale dann eingeführt werden.

Im Sinne einer Orientierungshilfe haben wir die wichtigsten Punkte der Entwicklungsarbeit zur neuen Pauschale wie folgt zusammengefasst:

Kapitel 1 Übersicht über den Status Quo und die Erarbeitung der Grundlagen

Kapitel 2 Definition der bautechnische Grundlagen sowie der Nutzungsbereiche

Kapitel 3 - Die Auswahl der Referenzobjekte

- Festlegung der Flächen und Kosten pro Bereich und Klient

- Berechnungsformel der Platzkostenpauschale