Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 45 Seiten

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6. Akzeptanz der neuen Methode bei den Subvenienten.

7. Kostenneutralität für den Bund.

1.5 Die Projektorganisation

Die Projektorganisation sah vor, möglichst bundesinterne Ressourcen für die Entwicklung der Pauschale zu nutzen. Lediglich für die Grundlagenarbeiten musste auf Grund der intern fehlenden Ressourcen ein externer Experte verpflichtet werden. Dem Projektteam gehörten die folgenden Personen an:

John Zwick, Bereichsleiter Baubeiträge BJ (Projektleiter)

Rudolf Bünzli, Bereichsleiter Sektion Gutachten, BBL

Thomas Richard, Architekturbüro Basso und Richard, Schlosswil

Das Projektteam traf sich nach dem Start vom 13. März im Jahre 2003 10-mal und 2004 7 - mal zu meist mehrstündigen Sitzungen; zudem trafen sich einzelne Mitglieder mehrmals zusätzlich oder erledigten einzeln Aufträge gemäss Projektverlauf.

1.6 Grundidee für die Pauschalierung

Der Platzkostenpauschale liegt die Idee zu Grunde, dass eine Klientin oder ein Klient nicht nur ein Zimmer, sondern auch einen Anteil an den übrigen Räumlichkeiten eines Heimes beansprucht. Dies führte zu einer idealtypischen Definition einer Modelleinrichtung, für welche die anerkannten Kosten pro Platz festzulegen sind.

Demzufolge wurde angenommen, dass Anteile an den folgenden Räumen1 benötigt werden:

• 1 Zimmer mit Standardausrüstung (mind. 10 m2 umbauter Raum plus ev. Nassbereich

mit WC und Lavabo (nur bei geschlossenen Einrichtungen))

• Anteil an der Grundfläche (Gänge, Aussenfläche der Einrichtung, usw.)

• Anteil am Sanitärbereich ( Duschen, Gesundheitsbad, WC usw.)

• Anteil an den Gesundheitsdiensten (Arztzimmer, Psychologe, Therapieräume usw.)

• Anteil an der Sportfläche

• Anteil an Freizeiträumlichkeiten (Aufenthalt, Basteln, Theater usw.)

• Anteil an Räumlichkeiten für Dienstleistungen (Telefonkabinen, Kiosk usw.)

• Anteil am Versorgungsbereich (Porte, Umkleide, Nassbereich usw.)

• Anteil an den Disziplinarräumen (nur geschl. Einrichtungen; inkl. Nassbereich usw.)

• Anteil am Spazierhof (nur bei geschl. Einrichtungen)

• Anteil an den Sicherheitseinrichtungen

• Anteil an den Besucherräumen

• Anteil an den Ausbildungs- und Arbeitsplätzen (inkl. Lagerräume)

• Anteil an den Personalräumen für die Betreuung (Büro, Aufenthalt, Cafeteria, Kantine

usw.)

Aus all diesen Raumanteilen ist der Flächenbedarf pro Klient/Klientin zu definieren und daraus ergibt sich die idealtypische Modelleinrichtung.

1 Die nachfolgende Aufzählung ist nicht abschliessend. Für Näheres siehe Handbuch für Bauten des Straf- und Massnahmenvollzuges, Einrichtungen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom Juni 2002