Vorlage
Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 218 Seiten
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Vernehmlassungsvorlage
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
1.1.1 Zielsetzung
Seit der Ablehnung des Steuerpakets 2001 nahmen die Eidg. Räte zahlreiche parlamentarische Vorstösse an, die entweder die Einführung eines Splittingsystems analog zum Steuerpaket 20011 oder aber einen Wechsel zur Individualbesteuerung2 forderten. Zudem wurde der Bundesrat in zwei Motionen aufgefordert, bei der Besteuerung der natürlichen Personen rasch Massnahmen zu ergreifen, die der Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Gleichbehandlung verheirateter und unverheirateter Paare Rechnung tragen3.
Auf Grund dieser sich zum Teil widersprechenden parlamentarischen Vorstösse ist hinsichtlich des Systementscheids kurzfristig keine definitive Lösung möglich. Der Bundesrat entschied sich daher für ein etappenweises Vorgehen. In einem ersten Schritt soll die stossende Ungleichbehandlung von Zweiverdienerehepaaren gegenüber den gleich situierten Konkubinatspaaren bei der direkten Bundessteuer mittels gezielter, rasch und einfach umsetzbarer Sofortmassnahmen abgebaut werden. Am 17. Mai 2006 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft sowie den entsprechenden Gesetzesentwurf zu den Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung zuhanden der Eidg. Räte. Mit diesen Sofortmassnahmen kann die Schlechterstellung gegenüber den Konkubinatspaaren für rund 160'000 der 240'000 betroffenen Zweiverdienerehepaare (66%) vollständig beseitigt werden. Für die verbleibenden 80'000 Zweiverdienerehepaare wird die verfassungswidrige Mehrbelastung allerdings lediglich gemildert.
Am 6. Oktober 2006 verabschiedeten der Ständerat und der Nationalrat die Vorlage ohne Änderungen zum bundesrätlichen Vorschlag einstimmig.
Mit den beschlossenen Sofortmassnahmen kann jedoch noch keine verfassungsmässige Besteuerung sämtlicher Ehepaare erreicht werden. Eine mit der Verfassung in Einklang stehende Ehegattenbesteuerung sowie allfällige Entlastungen für Familien sollen daher in einem zweiten Schritt mit einer umfassenden Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung an die Hand genommen werden.
Im Hinblick auf diese grundlegende Gesetzesrevision hat der Bundesrat das Eidg. Finanzdepartement beauftragt, ihm einen Bundesbeschluss vorzulegen, der es dem Parlament ermöglicht, einen Grundsatzentscheid zu fällen, ob Ehepaare weiterhin gemeinsam oder künftig getrennt zu veranlagen sind.
Ziel dieser Vorlage ist es nun, die Auswirkungen der Einführung eines Splittings im System der Zusammenveranlagung einerseits und die Auswirkungen eines Wechsels zur Individualbesteuerung andererseits aufzuzeigen. Zusätzlich soll auch ein
1 Vgl. dazu die Motion Donzé (04.3263) und die Motion CVP-Fraktion (04.3380).
2 Vgl. dazu die Motionen der FDP-Fraktion (04.3276 und 05.3299). Vgl. auch Standesinitiative Zürich „Übergang zur Individualbesteuerung (06.302)“.
3 Vgl. dazu die Motionen der WAK-S (05.3464) und der FDP-Fraktion (05.3299).