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Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 218 Seiten
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Mischmodell in der Form eines Wahlrechts der Ehepaare zwischen den beiden Veranlagungssystemen untersucht werden. Denkbar wäre auch die Beibehaltung des heute bei der direkten Bundessteuer geltenden Doppeltarifs, jedoch mit Korrekturmassnahmen.
Im Anschluss an den Grundsatzentscheid des Parlaments kann die umfassende Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung an die Hand genommen und eine konkrete Gesetzesvorlage ausgearbeitet werden.
1.1.2 Demographische und sozioökonomische Entwicklung
In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben sich die Familienstrukturen in demographischer und gesellschaftspolitischer Hinsicht europaweit tief greifend verändert, auch wenn sich dieser Veränderungsprozess in der zweiten Dekade deutlich verlangsamt hat. Die Volkszählung 2000 zeigt es auch in der Schweiz deutlich auf: Die Zahl der Familienhaushalte nimmt weiter ab, während diejenige von Einpersonenhaushalten (1960 Anteil 14,2 %; 2000 Anteil 36,0 %) ein schnelles Wachstum aufweist.
Bei Paaren ohne Kinder ist die Ehe als Lebensform noch immer vorherrschend (82,05%). Ein wachsender Anteil (17,95 %) der Paare entscheidet sich jedoch - mindestens vorübergehend - für das Konkubinat. Das Konkubinat hat die Ehe als hauptsächlichste Form des ersten Zusammenlebens (z.B. vor der Ehe bzw. vor der Wiederverheiratung) abgelöst. Der Zuwachs seit 1990 hat sich jedoch gegenüber der ersten Dekade (+151%) signifikant verlangsamt (28,6%).
Auch bei den Familienhaushalten mit Kindern ist die Ehe als Form des Zusammenlebens nach wie vor deutlich an der Spitze (81,36%). Das Konkubinat erreicht einen untergeordneten Anteil (3,42%). Alleinerziehende mit Kindern erreichen hingegen einen beachtlichen Anteil von 15,22 %. Diese Kategorie ist seit der letzten Volkszählung um 11,2% gewachsen.
Die nachfolgenden Grafiken beziehen sich auf die Haushaltstypen im Jahr 2000