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Vernehmlassung 2006/110: Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung · 218 Seiten

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Reineinkommen oder vom Steuerbetrag mit frankenmässigen Minima und Maxima9 oder eine Besteuerung nach Konsumeinheiten10 vor.

2 Systementscheid

2.1 Allgemeines

In den vergangenen Jahren haben sich die Familienstrukturen in demographischer und gesellschaftspolitischer Hinsicht wesentlich verändert. Es stellt sich daher die Frage, ob zukünftig diesen Veränderungen steuerrechtlich Rechnung getragen werden sollte.

Einen Systementscheid bedarf es auch bei der Frage, wie möglichst ausgewogene Belastungsrelationen zwischen den verschiedenen Steuergruppen erreicht werden können. Die vom Parlament verabschiedeten “Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung“ haben die Diskriminierung zwischen den Zweiverdienerehepaaren und den Zweiverdienerkonkubinaten wesentlich vermindert, führen jedoch noch zu keinen optimalen Belastungsrelationen.

Gemäss der vom Bundesgericht aufgestellten und von der Steuerrechtslehre weiter entwickelten Formel zu den Belastungsrelationen hat bei gleichem Gesamteinkommen die steuerliche Belastung eines Einverdienerehepaares derjenigen eines Einverdienerkonkubinatspaares in vergleichbaren Verhältnissen zu entsprechen. Sie hat jedoch niedriger zu sein als die Belastung einer alleinstehenden Person, aber höher oder gleich hoch wie die Belastung eines Zweiverdienerehepaares11. Die steuerliche Belastung eines Zweiverdienerehepaares hat derjenigen eines Zweiverdienerkonkubinatspaares in vergleichbaren Verhältnissen zu entsprechen. Sie hat jedoch höher zu sein als die steuerliche Belastung von zwei alleinstehenden Personen mit je der Hälfte des Einkommens des Zweiverdienerpaares.

Allein- Ein- Ein- Zwei- Zwei- 2 Alleinstehende verdiener- verdiener- verdiener- verdiener- stehende Person Konkubinat Ehepaar Ehepaar Konkubinat Personen

d > b c = b cᅇ > b cᅇ = bc > dd

Unter den Gesichtspunkten der Steuerbelastung und der Steuergerechtigkeit ist das Grundsystem, d.h. die Frage „getrennte oder gemeinsame Besteuerung“ nicht wesentlich. Grundsätzlich lässt sich eine weitgehend horizontale Steuergerechtigkeit durch entsprechende Anpassungen sowohl bei getrennter als auch bei gemeinsamer

9 Obwalden kennt einen Prozentabzug von 20% des Reineinkommens und Wallis einen Prozentabzug von 35% auf dem Steuerbetrag.

10 Der Kanton Waadt sieht ein Familienquotientensystem vor.

11 Das Bundesgericht hielt im Jahr 1994 unter anderem allgemein fest, dass die steuerliche Belastung des verheirateten Paares, bei dem beide Partner erwerbstätig sind, niedriger sein könne als bei einem Ehepaar, bei dem nur der Mann oder die Frau erwerbstätig ist, da mit der Berufsausübung beider Partner zusätzliche Aufwendungen entstehen (BGE

120 Ia 329).