Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/119: Mandatserweiterung des Abkommens zwischen der Schweiz und dem Europäischen Polizeiamt (Europol) vom 24. September 2004 · 4 Seiten

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Zuständigkeit und weiteres Vorgehen

Zuständig für die Erweiterung des Mandats ist der Bundesrat (Art. 355b StGB).

Neben der Anhörung der Kantone werden auch die zuständigen Kommissionen des Parlaments eingeladen, sich zur Mandatserweiterung zu äussern. Im Anschluss an diese Konsultationen wird das verwaltungsinterne Genehmigungsverfahren (Ämterkonsultation) durchgeführt. Anschliessend werden EJPD/EDA/EVD dem Bundesrat die Erweiterung des Mandats beantragen. Stimmt der Bundesrat der Erweiterung zu, wird der Vorsteher des EJPD, Bundesrat Christoph Blocher, Europol informieren, dass die Schweiz das innerstaatliche Verfahren abgeschlossen hat und der Mandatserweiterung zustimmt. In Absprache mit Europol wird das Datum des Inkrafttretens festgelegt. Das Schreiben des Vorstehers EJPD zuhanden Europol wird in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts publiziert. Es gilt sodann als integraler Anhang zum Abkommen.