Protokoll

Vernehmlassung 2006/123: Teilrevision des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz) / 1. Etappe; Spitalpräparate · 40 Seiten

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Montandon J.-B.: pas de commentaire

Fahr V.: Hier habe ich dieselbe Bemerkung wie vorhin. Ich frage mich, wie sich die Einführung eines solchen Artikels überhaupt rechtfertigen lässt.

Arz de Falco A.: Meinen Sie dies im Kontext der Regelung der Spitalpräparate oder überhaupt?

Fahr V.: Ich finde es sehr riskant, dies hier einzuführen und damit das Gelingen des Ganzen aufs Spiel zu setzen.

Enderle M.: Sie sprechen hier die Stellungnahme oder möglicherweise Nichtstellungnahme einer zum Hearing eingeladenen, aber nicht anwesenden Partei an. Wir wissen nicht, welche Position die Industrie hier einnehmen wird. Ich mache beliebt, dass wir versuchen, Ihre Punkte abzuholen und zu sehen, ob es aus öffentlicher Sicht oder von Ihrer Vollzugsfunktion her sinnvoll ist, dass es gewisse Präparate gibt, bei denen man von diesem Widerruf absieht, weil man weiss, dass sie nur für den Notfall zugelassen sind.

Fahr V.: Ich würde dies sehr begrüssen, weil diese nichtanwesende Partei im Zweckartikel unter

vermutlich „günstigen Rahmenbedingungen“ aufgeführt ist. Deshalb ist dieses nichtanwesende Votum nicht zu überhören.

Christ K.: Ich schliesse mich dem an.

Wyss F.: Ich schliesse mich ebenfalls an.

Martinelli E.: Wenn die Absicht besteht, die Verordnungen so anzupassen, dass, wenn Arzneimittel nicht auf dem Markt sind, sie dann auch schon importiert werden können, wird das Wesentlichste bereits getan. Daher kann man in dieser Revision im Moment auf die Einführung der Sunset-Clause eigentlich insgesamt verzichten. In der nächsten Revision muss sie aber wieder aufgenommen werden, damit die Schweiz mit der EU gleichgestellt wird. Die Grundbedingung ist aber, wie gesagt, dass die Verordnungen so angepasst werden, dass wir auch importieren können, wenn diese Mittel im Moment einfach nicht erhältlich sind.

Desax C.: Ich schliesse mich den Voten meiner Vorredner an.

Mesnil M.: Ich schliesse mich den Aussagen von Herrn Martinelli an.

Bangerter M.: Auch ich schliesse mich der Aussage von Herrn Martinelli an.

Cimini F.: Ich habe keinen Kommentar.

Arz de Falco A.: Gibt es eine Replik zu Absatz 3?

Mesnil M.: Ich habe doch noch einen Kommentar in Bezug auf die Frage des Reimports: Wenn es eine Zulassung in der Schweiz geben kann, das Arzneimittel aber in Kenia hergestellt und in China auf den Markt gebracht wird, ist die Frage des Reimports vielleicht etwas zu präzisieren.