Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten
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1 Übersicht
Praktisch alle Vernehmlassungsteilnehmer erachten den Reformbedarf bei der Mehrwertsteuer als gegeben und begrüssen die Reformbestrebungen des Bundesrates. Namentlich die Grüne Partei und die Partei der Arbeit sehen keine Notwendigkeit für eine Reform der MWST.
Nur einer Minderheit gehen bereits die im Modul „Steuergesetz“ vorgesehenen Reformmassnahmen zu weit. Zahlreiche Vernehmlassende fordern im Gegenteil tendenziell noch weitergehende Massnahmen im Sinne des Gesetzesentwurfes der Schweizerischen Treuhandkammer. Gesamthaft zeigen die eingegangenen Vernehmlassungen, dass die zügige Umsetzung des Moduls „Steuergesetz“ als vordringlich erachtet wird, unter Vorbehalt verschiedener Änderungswünsche zu den einzelnen Bestimmungen.
Die Mehrheit der Vernehmlassenden, insbesondere die Teilnehmer aus den Branchen, die von einer zur Aufhebung vorgeschlagenen Ausnahme betroffen sind (Gesundheit, Soziales, Sport, Kultur und Bildung sowie die Post, die Spielbanken und die Lotterien), lehnt sämtliche über das Modul „Steuergesetz“ hinausgehenden Änderungen und somit das Modul „Einheitssatz“ ab.
Einen einheitlichen Steuersatz und die Abschaffung möglichst vieler Ausnahmen befürworten zahlreiche Vernehmlassende aus der Wirtschaft, namentlich Economiesuisse, der Beratung und der Immobilienbranche. Weitere namhafte Vernehmlassende wie die FDP, die SVP, die Liberale Partei, die Treuhandkammer, Swiss Holdings, der Leasingverband, der Verband Schweizerischer Kreditbanken und Finanzierungsinstitute sowie die Swiss Retail Federation unterstützen grundsätzlich eine Vereinheitlichung der Sätze und einen Abbau von Ausnahmen in Anerkennung der gesamtwirtschaftlichen Vorteile eines solchen Vorgehens. Das zum Ausgleich der durch das Modul „Einheitssatz“ entstehenden finanziellen Mehrbelastung der Haushalte mit tieferem Einkommen vorgeschlagene sozialpolitische Korrektiv wird aber grundsätzlich abgelehnt.
Das Modul „2 Sätze“, so wie es in die Vernehmlassung gegeben worden ist, findet ausser bei der SVP sowie im Gastro- und Hotelleriebereich praktisch keine Unterstützung. Verschiedene Vernehmlassende fordern jedoch, den Sondersatz für Beherbergungsleistungen aufzugeben und solche Leistungen entweder zum Normal- oder zum reduzierten Satz zu besteuern.
Bei den weiteren zur Diskussion gestellten Reformmöglichkeiten wünschen praktisch alle Vernehmlassenden, dass der Empfang von Subventionen und Spenden zu keiner Vorsteuerabzugskürzung mehr führt. Mit Ausnahme des künftigen Verzichts auf Vorsteuerabzugskürzungen bei Ausgaben für Verpflegung und Getränke, was klar befürwortet wird, werden die weiteren Reformmöglichkeiten (z.B. Ausweitung der Steuerausnahmen im Bereich der Bank- und Versicherungsdienstleistungen, Besteuerung der Immobilienumsätze, weitere Änderungen bei der Margenbesteuerung und beim Meldeverfahren, die Anpassung des Begriffs der Lieferung an das EU-Recht oder eine weitere Verkürzung der Verjährungsfrist) eher kontrovers beurteilt.