Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten
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• Das Modul „Einheitssatz“ geht über den 50-Massnahmen-Plan hinaus, indem es
mit der Einführung eines Einheitssatzes die Vereinfachung der Mehrwertsteuer konsequent weiterführt. Der einheitliche Steuersatz von 6 Prozent sowie die Abschaffung von über 20 der heute bestehenden 25 Steuerausnahmen gestatten ein Höchstmass an Vereinfachung, weil aufwändige und komplexe Abgrenzungsprobleme wegfallen. Es bleiben nur dort Ausnahmen bestehen, wo der administrative Aufwand entweder in keinem Verhältnis zum Ertrag steht oder es heute technisch nicht möglich ist, die Steuerbemessungsgrundlage korrekt zu bestimmen. Mit der konsequenten Reduktion der Ausnahmen werden der Entrichtungs- und Erhebungsaufwand für die Steuerpflichtigen und die Verwaltung stark reduziert. Zudem wird die Transparenz über die Steuerbelastung erhöht. Obwohl die Einführung eines Einheitssatzes nur geringe Auswirkungen auf die Ausgaben der Haushalte mit tieferem Einkommen hat, sieht der Bundesrat ein Modell zur Kompensation dieser Auswirkungen ausserhalb des Mehrwertsteuersystems vor.
• Als Alternative zum Modul „Einheitssatz“ wird sodann die Variante „Gesund-
heitswesen“ dargestellt. Bei dieser Variante beläuft sich der Einheitssatz auf 6,4 Prozent und das Gesundheitswesen ist - wie im Status quo - von der Steuer ausgenommen. Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte mit tieferem Einkommen sind hier kaum mehr feststellbar, weshalb auf ein sozialpolitisches Korrektiv verzichtet werden kann.
• Das Modul „2 Sätze“ ergänzt den 50-Massnahmen-Plan mit einem Mehr-
wertsteuersystem von zwei Steuersätzen. Es ist als Alternative zum Modul „Einheitssatz“ zu verstehen. Es besteht aus einer Satzdifferenzierung zwischen dem Normalsatz von 7,6 Prozent und dem reduzierten Satz von 3,4 Prozent auf Produkten in den Bereichen Nahrungsmittel, Kultur, Sport, Bildung, Beherbergung und Gesundheitswesen. Gleich wie das Modul „Einheitssatz“ werden auch im Modul „2 Sätze“ über 20 der 25 heutigen Steuerausnahmen aufgehoben. Die erwähnten Bereiche werden aus sozialpolitischen Gründen dem reduzierten Steuersatz unterstellt. Damit wird zugleich Forderungen der betroffenen Branchen entgegengekommen. Daher kann bei diesem Modul auf ein sozialpolitisches Korrektiv verzichtet werden. Das vorgeschlagene Zweisatzsystem nimmt gegenüber dem Modul „Einheitssatz“ eine erhöhte Komplexität und einen höheren Satz in Kauf, um bestimmte Produkte und Leistungen zu einem reduzierten Satz besteuern zu können.
2.2 Verlauf des Vernehmlassungsverfahrens
Am 14. Februar 2007 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer.
Die interessierten Kreise konnten bis zum 31. Juli 2007 ihre Stellungnahmen einreichen. Angeschrieben wurden insgesamt 170 Adressaten. Die Unterlagen, bestehend aus den drei Gesetzesentwürfen, dem erläuternden Bericht, dem Fragebogen und der Liste der Adressaten, wurden grundsätzlich ausschliesslich in elektronischer Form (CD-ROM) abgegeben. Zusätzlich waren sie auf den Homepages der Bundeskanzlei, des Eidg. Finanzdepartements und der Eidg. Steuerverwaltung aufgeschaltet. Nur in jenen Fällen, in denen Papierunterlagen verlangt wurden, hat man diese zugestellt. Dieses Vorgehen hat sich bewährt.