Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/16: Änderung von Artikel 86 der Bundesverfassung und Schaffung einer Spezialfinanzierung Luftverkehr · 8 Seiten
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In der schweizerischen Flugsicherung treten auf verschiedenen Ebenen Quersubventionierungen auf. Der Sichtflug-Verkehr nimmt teilweise Flugsicherungsdienste in Anspruch, ist auf Grund europaweit vereinheitlichter Regelungen aber gebührenbefreit. Die am Flughafen Zürich anfallenden Anfluggebühren (mit Kostenüberdeckung) subventionieren die Schweizer Regionalflughäfen (Bern, Lugano, St.Gallen-Altenrhein, Grenchen, Les Eplatures und Sion), welche eine Kostenunterdeckung aufweisen. Die Erhebung kostendeckender Gebühren auf den Regionalflugplätzen würde aller Voraussicht nach zur Einstellung der heute durch die Skyguide AG gewährleisteten Flugsicherungsdienstleistungen auf diesen Flugplätzen führen. Das Sicherheitsniveau in der schweizerischen Luftfahrt würde dadurch sinken. Ähnliches gilt, wenn man bei der Freizeitaviatik kostendeckende Gebühren erheben würde. Eine vollständige Kostendeckung der Gebühren würde zu prohibitiven Wirkungen führen. Dies ist jedoch aus Gründen der Aus- und Weiterbildung schweizerischer Piloten nicht erwünscht. Mit Mineralölsteuererträgen kann der Bund zum Abbau der heute herrschenden Quersubventionierung beitragen und damit sicherstellen, dass das heutige hohe Sicherheitsniveau beibehalten werden kann.
Eine weitere Möglichkeit zur Verwendung der Mineralölsteuererträge ist in zwei weiteren Bereichen denkbar. In Flugunfalluntersuchungen zeigen sich oft Parallelen bei den Unfallursachen. Diese können beim Piloten oder beim Luftfahrzeug liegen. Im Rahmen von Unfallverhütungsprogrammen kann der Bund im Bedarfsfall festgestellte Defizite gezielt angehen und auch finanzieren. Stellt das BAZL im Rahmen seiner Aufsicht Defizite fest, kann es auch gezielte Einzelmassnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, beispielsweise in Form von Ausbildung, anordnen und gleichzeitig die dafür nötigen finanziellen Mittel bereitstellen.
3 Finanzielle Auswirkungen der Verfassungsbestimmung
Die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) ist integraler Bestandteil der Finanzrechnung. Entsprechend schlagen Mehrausgaben bei der SFSV eins zu eins in der Finanzrechnung des Bundes durch. Die Mineralölsteuer setzt sich aus einer Grundsteuer und dem Mineralölsteuerzuschlag zusammen. Von der Grundsteuer fliessen 50% als allgemeine Steuermittel in die Bundeskasse. Die anderen 50% sowie der gesamte Mineralölsteuerzuschlag werden innerhalb der Finanzrechnung der SFSV gutgeschrieben. Im Jahr 2005 beliefen sich die zweckgebundenen Strasseneinnahmen auf rund 3'476 Mio. Franken. Diese Angaben verstehen sich als Nettoeinnahmen, d.h. nach Abzug von Erhebungskosten (1.5%) und dem Anteil vom Fürstentum Liechtenstein (ca. 0.4%). Zusammen mit den Nettoerlösen der Autobahnvignette (rund 280 Mio.) stehen der SFSV jährlich rund 3'756 Mio. Franken zur Verfügung. Diese Einnahmen wurden im Jahr 2005 eingesetzt für den Bau, Ausbau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen (~2.0 Mrd.), Beiträge an Hauptstrassen (~0.2 Mrd.), übrige werkgebundene Beiträge (25% der Bauaufwendungen der NEAT-Basislinien, Kombinierter Verkehr etc.; ~0.7 Mrd.), andere Beiträge (~0.7 Mrd). Es verblieb ein Einnahmenüberschuss von rund 150 Millionen. Damit erhöhte sich die Reserve per Ende 2005 auf ca. 3'855 Mio.
Franken.
Unter dem Neuen Finanzausgleich (NFA) wird das System grundsätzlich beibehalten. Mit dem beabsichtigten Infrastrukturfonds findet jedoch eine Reorganisation der SFSV statt. Ab 2008 soll ein Teil der Mittel in den Infrastrukturfonds fliessen, aus dem die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, deren Engpassbeseitigung sowie Beiträge an Agglomerationsverkehrsprogramme finanziert werden. Gleichzeitig soll dem Fonds gemäss Bundesrat eine Ersteinlage in Höhe von 2.2 Mrd. Franken zugeführt werden (Entscheid Ständerat als Erstrat: 2.6 Mrd. Franken), was die Reserve der SFSV deutlich reduziert.
Im Jahr 2005 wurden im Bereich Luftverkehr gegen 24 Mio. Franken wiederkehrende Ausgaben aus allgemeinen Bundesmitteln getätigt. Bei den Ausgabenposten handelte es sich um Eurocontrol, fliegerisches Sicherheitspersonal und Beiträge an internationale Zivilluftfahrtorganisationen. Die Flugtreibstofferträge sollen künftig sowohl für diese als auch für