Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 138 Seiten

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Anhang 6: Identifizierte und berücksichtigte Risikofaktoren für die Aktualisierung des NEAT-Gesamtkredits

Folgende Risiken bei Planung und Bau der NEAT-Werke können unterschieden werden:

Nicht ausreichende Kreditgewährung und Finanzierung

o Die Finanzierung des NEAT-Gesamtvorhabens ist zurzeit durch den vorhandenen Gesamtkredit nicht sichergestellt.

Plangenehmigungen Uri und Ceneri

o Die Projektierung bis zur rechtskräftigen Baubewilligung durch das UVEK für den Bereich nördlich des Knickpunktes bei km 98,2 (Linienführung Schächen)

o sowie für den Ceneri-Basistunnel erfolgt verspätet oder dauert länger.

Baugrund ist schlechter als prognostiziert

o Die geologisch-geotechnischen Verhältnisse sind schlechter als in der Prognose zum Bauprojekt angenommen.

o Der Aufwand für die Ausbruchsicherung ist grösser als geplant.

o Die Felstemperaturen weichen von der Prognose ab.

Beeinträchtigung der Stauanlagen

o Durch das Erstellen der Tunnelanlagen kann das Bergwasserregime gestört werden, was zu Bewegungen im Gebirge führen und die Stauanlagen gefährden kann (Sicherheit von Staumauern, Dichtigkeit von Seebecken)

Verträge werden nicht eingehalten

o Die Auftragnehmer halten ihre Verträge mit den Erstellern nicht ein und/oder stellen Nachforderungen, die keinem anderen Risiko zugeordnet werden können

o Die Ersteller können die mit den Unternehmen vereinbarten Rahmenbedingungen nicht einhalten

o Fusionen von Auftragnehmern unterschiedlicher Lose können zu veränderten Rahmenbedingungen führen

o Die zunehmende Tendenz, Vergabeentscheide anzufechten kann zu Verzögerungen in der Umsetzung führen, Veränderungen im Marktverhalten bei den noch ausstehenden grossen Vergaben des GBT werden ebenfalls dieser Gefahr zugeordnet.

Projektänderungen und zusätzliche Bestellungen

o Änderungen infolge von Planungslücken oder Planungsfehlleistungen

o Anpassungen an den Stand der Technik

o und neue Gesetzesbestimmungen sowie Bestellungsanpassungen, um im Plangenehmigungsverfahren einen zweckdienlichen Kompromiss zu finden, können finanzielle und Terminauswirkungen haben.