Vorlage

Vernehmlassung 2006/22: Gesamtschau FinöV · 3 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

Bundesbeschluss über den Gesamtkredit zur Zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1

und Artikel 10 des Bundesgesetzes vom ….. zur Zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur vom …..2,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...3,

beschliesst:

Art. 1

1 Für die Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur wird ein Gesamtkredit von 5'200 Millionen Franken (Preis- und Projektstand 2005, ohne Teuerung, Mehrwertsteuer und Bauzinsen) bewilligt.

2 Der Gesamtkredit wird auf die folgenden Verpflichtungskredite aufgeteilt:

Investitionen in Mio. Fr.

a. Massnahmen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a ZEB-Gesetz810

b. Projektaufsicht über die Massnahmen nach Buchstabe a10

c. Massnahmen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b ZEB-Gesetz 4'310 d. Projektaufsicht über die Massnahmen nach Buchstabe c20

e. Ausgleichsmassnahmen für den Regionalverkehr (Art. 5 ZEB-50

Gesetz)

Total 5'200*

Art. 2

Der Bundesrat bewirtschaftet den Gesamtkredit. Er kann insbesondere:

a. die Verpflichtungskredite in Tranchen freigeben;

b. den Gesamtkredit um die ausgewiesene Teuerung, die Mehrwertsteuer und

die Bauzinsen erhöhen.

1SR101

2SR 742.

3BBl 200x

* Dieser Betrag und die Zuteilung auf die verschiedenen Verpflichtungskredite sind noch provisorisch. Die definitiven Beträge werden für die Botschaft des Bundesrates an das Parlament vorliegen.