Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/23: Teilrevision der Strahlenschutzverordnung, der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung und der Dosimetrieverordnung · 4 Seiten

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Erläuternder Bericht zu den Änderungen der Verordnung über die Personendosimetrie

(Dosimetrieverordnung)

1 Allgemeiner Teil

1.1 Ausgangslage

Vor allem in der Nuklearmedizin werden Nuklide verwendet, zu denen es in der bestehenden Dosimetrieverordnung noch keine Datenblätter für die Inkorporationsüberwachung gibt.

Bei dieser Revision der Dosimetrieverordnung handelt es sich im Wesentlichen um eine Erweiterung des Anhangs 10 um sechzehn neue nuklidspezifische Datenblätter zur Überwachung der Inkorporation, die bisher gefehlt haben.

Bei dieser Gelegenheit werden auch einige andere Artikel präzisiert und einige Fehler im Text korrigiert.

2 Besonderer Teil

2.1 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln

2.1.1 Artikel 13 Zusätzliche Warngeräte und Extremitätendosimeter

Der Text über Extremitätendosimeter soll im Plural formuliert werden, da manchmal mehrere Extremitätendosimeter getragen werden.

2.1.2 Artikel 14 Tragweise mit Bleischürze

Beim Tragen eines zweiten Dosimeters über der Bleischürze war nicht klar, wer die totale Dosis berechnen muss und an wen die einzelnen Dosen gemeldet werden müssen Die beiden neuen Absätze 5 und 6 sollen dies regeln.

2.1.3 Artikel 15 Tragweise von Extremitätendosimetern

Der Text über Extremitätendosimeter soll im Plural formuliert werden, da manchmal mehrere Extremitätendosimeter getragen werden.

2.1.4 Artikel 19 Anforderungen für die Anerkennung

Bezüglich des Energiebereichs konnte die anerkennende Behörde schon bisher Abweichung von den Anforderungen erlauben, wenn das Dosimetriesystem nur in einem Teilenergiebereich eingesetzt wird.

Bei bestimmten Anwendungen ist die höchste Dosis, die überhaupt möglich ist, wesentlich kleiner als die obere Grenze (5 Sv) des Messbereichs, der in den Anhängen 3-7 definiert ist. In diesem Fall kann neu erlaubt werden, dass die Anforderungen nur in einem kleineren Messbereich erfüllt sein müssen.