Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/3: Aufhebung der Vollziehungsverordnung vom 20. Juni 1930 betreffend Massnahmen gegen die Tuberkulose. Revision der Verordnung über grenzsanitätsdienstliche Massnahmen · 8 Seiten

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ten Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie und Schweizerische Gesellschaft für Innere Medizin sind grundsätzlich einverstanden, äussern aber spezielle Anliegen.

Prinzipiell ablehnend ist "H+ Die Spitäler der Schweiz". Die Schweizerische Gesellschaft für Infektiologie setzt sich für ein Beibehalten des routinemässigen Röntgenbilds für Asylsuchende ein, allenfalls mit einer gezielteren Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises. Im Weiteren sollten laut H+ auch multiresistente Erreger "erwähnt werden".

4. Die Ergebnisse im Einzelnen

4.1. Aufhebung der Tuberkuloseverordnung

Alle Stellungnahmen bis auf vier waren explizit für die Aufhebung dieser Verordnung. Kein Adressat war explizit dagegen oder auch nur kritisch gegenüber diesem Aspekt der Vorlage. Vier Antworten gehen gar nicht auf diese Verordnung ein, sondern nur auf andere Aspekte der Vorlage. Die Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie ist einverstanden, möchte aber das Tuberkulosegesetz als Basis für heutige Strukturen erhalten wissen.

4.2. Totalrevision der Verordnung des EDI über grenzsanitätsdienstliche Massnahmen

4.2.1. Aufhebung der obligatorischen Röntgenuntersuchungen bei ausländischen Arbeitnehmern

Keine Stellungnahme war explizit dagegen oder auch nur kritisch gegenüber diesem Aspekt der Vorlage. Viele Antworten waren grundsätzlich mit allen Vorschlägen einverstanden. Auch der Kanton AG, der gegen die meisten Änderungen dieser Verordnung war, und der kritisch-positiv eingestellte Kanton VS waren explizit dafür, dass die Röntgenuntersuchungen für Arbeitnehmer aufgehoben werden. Auch die in anderen Punkten kritische Stellungnahme der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren heisst diesen Punkt gut. Der Kanton NE befürwortet explizit dieses Vorgehen. "H+ Die Spitäler der Schweiz" ist für ein Beibehalten von Röntgenbildern für Einreisende aus Endemiegebieten, ohne allerdings explizit zwischen Asylsuchenden und Arbeitnehmern zu unterscheiden. Viele Antworten gehen gar nicht auf den Aspekt "Röntgenbilder bei Arbeitnehmern" ein oder reihen sie bei denjenigen Punkten ein, mit denen sie einverstanden sind.

4.2.2. Aufhebung der obligatorischen Röntgenuntersuchungen bei Personen des Asylbereichs

Der Kanton AI ist für die Aufhebung, zumal das Kompetenzzentrum TB der Lungenliga existiert. GE vertraut auf die Meinung der vom BAG konsultierten Experten und der Kantonsärzte und rechnet nicht mit gesundheitlichen oder finanziellen Konsequenzen. LU verweist auf die Wichtigkeit der Information der Zielgruppe und des Personals über Tuberkulose. Der Kanton NE ist vorbehaltlos für die Aufhebung. TI findet sie zeitgemäss. VD ist dafür, da keine höheren Kosten für die Kantone entstehen. ZG ist grundsätzlich dafür, wenn Fachpersonal eingesetzt wird und andererseits bei einer negativen Evaluation (mehr ansteckende Tuberkulosefälle in den Kantonen) die Konsequenzen gezogen werden; ZG ist skeptisch bezüglich den erwarteten Einsparungen. Die FMH ist einverstanden; verdächtige Fälle sollen in erster Linie von Grundversorgern abgeklärt werden. Die Lungenliga Schweiz teilt grundsätzlich die Argumentation des BAG, möchte aber zwingend kompetente Ärzte, idealerweise Pneumologen oder Infektiologen, mit den Abklärungen betrauen. Die Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie ist einverstanden, empfiehlt aber dringend, verdächtige Fälle von Pneumologen abklären zu lassen. Die Schweizerische Gesellschaft für Innere Medizin hält die vorgeschlagenen Änderungen im TB-Bereich für sinnvoll. "Public Health Schweiz" hält den Kostenaufwand der Röntgenbilder für enorm und begrüsst die Änderung, auch wenn eigentlich auf jegliche gesundheitliche Untersuchung und Befragung an der Grenze verzichtet werden könnte. Die Suva ist einverstanden und vertraut auf die Evaluation und allfällige Korrektur bei Problemen.