Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/3: Aufhebung der Vollziehungsverordnung vom 20. Juni 1930 betreffend Massnahmen gegen die Tuberkulose. Revision der Verordnung über grenzsanitätsdienstliche Massnahmen · 8 Seiten
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insbesondere als Beitrag zur Senkung von Gesundheitskosten. SG ist einverstanden. Die Schweizerische Gesellschaft für Infektiologie und "Public Health Schweiz" finden dies sinnvoll.
5. Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln des Revisionsentwurfs der EDI-Verordnung ü-
ber grenzsanitätsdienstliche Massnahmen
Art. 1.
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) findet, die im Absatz 1 erwähnten "übertragbaren Krankheiten" würden in Absatz 2 auf HIV/Aids eingeschränkt. Die im Absatz 2 erwähnten "Informationen zu den Impfungen" seien nicht klar genug und auch nicht in den Erläuterungen beschrieben. Dies lasse zu grossen Interpretationsspielraum zu, was zu einer unterschiedlichen Umsetzung an verschiedenen Orten führen könne.
Der Kanton AG findet, die Wirksamkeit einer HIV/Aids-Information bei Asylsuchenden sei aufgrund fehlender Erfahrung nicht erwiesen, weshalb sie nicht in der Verordnung festgeschrieben werden solle. Ebenso gebe es keine Belege, dass der Verzicht auf die erste Impfdosis an der Grenze wirksamer und effizienter sei. Probephasen wären angebracht gewesen.
Art. 2.
Die GDK findet, es sei unklar, was mit "Befragung", "Beurteilung" bezüglich Tuberkulose und "Beurteilung des Allgemeinzustands" gemeint sei, wenn keine medizinische Untersuchung durchgeführt werden solle. TG möchte den Artikel 2 zusätzlich mit einer Befragung und Beurteilung auf HIV/Aids und weitergehenden Untersuchungen darauf ergänzen. Allerdings soll ein Testangebot freiwillig sein.
Die Lungenliga Schweiz möchte in diesem Artikel verankern, dass nur Ärzte mit Erfahrung in Tuberkulose mit den weitergehenden Untersuchungen betraut werden; allenfalls könne dieser Aspekt aber auch in den technischen Weisungen berücksichtigt werden.
Art. 3
Die Lungenliga Schweiz möchte den Zusatz "bei Bedarf" streichen, da eine Arbeitsgruppe permanent eingerichtet werden solle.
Art. 6
Die Lungenliga Schweiz möchte das Datum des Inkrafttretens von den Vorbereitungsarbeiten abhängig machen.
6. Kommentare zu den Erläuterungen
Der Kanton LU ist fachlich-epidemiologisch grundsätzlich einverstanden, kritisiert aber das "fait accompli".
Die GDK hält die vorgesehenen Massnahmen zu den Änderungen in der Grenzsanität "im erläuternden Bericht teilweise nicht in angemessener Form dargelegt und begründet". Insbesondere sei das Thema Impfungen von schwerwiegender Bedeutung. So wird eine Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission für Impffragen zur Behauptung des BAG vermisst, dass Impfungen nicht unbedingt sofort an der Grenze durchgeführt werden sollen.
Der Kanton AG moniert, dass nicht ausgeführt werde, wie der Bund eingesparte Mittel sinnvoller und mit einem grösseren Gesundheitsertrag einsetzen werde. Die Revisionspläne seien nicht ausgereift.
Der Kanton BS meint, dass möglicherweise gerade wegen den Röntgenuntersuchungen kein Anstieg der TB-Erkrankungen bei der Schweizer Bevölkerung erfolgt sei.
Der Kanton Neuenburg erwähnt, dass ein Beispiel falsch gewählt sei: NE habe die obligatorischen Schuluntersuchungen schon 1995 abgeschafft.