Vorlage
Vernehmlassung 2006/31: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Schengener Grenzkodex (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und Änderungen im Ausländer- und Asylrecht zur vollständigen Umsetzung · 3 Seiten
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Entwurf, 14.09.06
Schweizerische Mission bei den
Europäischen Gemeinschaften
Die schweizerische Mission bei den Europäischen Gemeinschaften entbietet dem Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union ihre Empfehlung und beehrt sich, mit Bezug auf die Notifikation des Rates vom 9. März 2006, die erstellt worden ist gestützt auf Art. 7 Abs. 2, lit. a, erster Satz des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (nachfolgend: Schengen-Assoziierungsabkommen), das am 26. Oktober 2004 in Luxemburg unterzeichnet worden ist, den Empfang dieser Notifikation zu bestätigen. Letztere hat folgenden Inhalt:
"In Anwendung von Artikel 7 Abs. 2, lit. a, erster Satz und Artikel 14 Abs. 1 des Abkommens, welches die Schweiz an den Schengen-Besitzstand assoziiert, ist der Schweiz die Verabschiedung des folgenden Rechtsaktes notifiziert worden:
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)
Dokument des Rates: PE-CONS 3643/05 FRONT 129 COMIX 495 CODEC 649 OC 566 +REV 1 (sk)
Datum der Annahme: 21.02.20061“
Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union
Brüssel
1 ABl. L 105, 13.04.2006, Seite 1.