Vorlage

Vernehmlassung 2006/31: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme des Schengener Grenzkodex (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und Änderungen im Ausländer- und Asylrecht zur vollständigen Umsetzung · 8 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage

Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)

(Nachbesserungen im Rahmen der Umsetzung der Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommen)

Änderung vom... Entwurf 12. 02.07

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom...1, beschliesst:

I

Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 20052 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) wird wie folgt geändert:

Art. 64a Wegweisung aufgrund der Dublin-Assoziierungsabkommen3

1 Ist ein anderer Staat, der durch eines der Dublin-Assoziierungsabkommen gebunden ist, für die Durchführung eines Asyl- oder Wegweisungsverfahrens aufgrund der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 20034

SR ..........

1BBl...

2 SR 142.20

3 Abkommen vom 26. Okt. 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der

Europäischen Gemeinschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags (DAA; SR …; AS …; BBl 2004 6479); Übereinkommen vom 17. Dez. 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in der Schweiz, in Island oder in Norwegen gestellten Asylantrags (SR …; AS …; BBl 2004 6493); Protokoll vom … zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat, der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein gestellten Asylantrags [Dänemark-Protokoll] [provisorischer Titel] (SR …; AS …; BBl …); Protokoll vom … zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags [provisorischer Titel] (SR …; AS …; BBl …).

4Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kri-

terien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist; ABl. L 50 vom 25.2.2003, S. 1

2005–......