Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/59: NFA - Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen: 1. Schlussbericht über die Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs · 77 Seiten
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Ergebnisse Vernehmlassung NFA : Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich
3. Die FDK hat zur Qualitätssicherung des Ressourcenpotentials eine Projektgruppe eingesetzt, in welcher auch das EFD vertreten ist. Zudem hat sie im Sinne eines Inspektorats einen Auftrag an eine externe Unternehmung vergeben, welche vor Ort die notwendigen Kontrollen vornimmt. Die FDK legt auf die Qualitätssicherung des Ressourcenindexes und der weiteren in der NFA verwendeten Parameter grösstes Gewicht. Die Daten müssen über jeden Zweifel erhaben sein, sonst ist die Akzeptanz der NFA gefährdet.
--> Antrag: Die FDK beantragt, die Qualitätssicherung, die vorläufig auf den Ressourcenindex beschränkt ist, auf alle Instrumente des direkten Finanzausgleichs auszudehnen. Sie ist gerne bereit, bei entsprechenden Arbeiten mitzuwirken, wobei die Federführung aber beim Bund liegen müsste, gehört doch der Vollzug des FiLaG in den Aufgabenbereich der Exekutivbehörde des Bundes.
ZWK Für die Kantone ist die langfristige Finanzplanung von grösster Wichtigkeit. Im Hinblick
auf eine seriöse Budgetierung und Finanzplanung in den Kantonen müssen die Beiträge für den Ressourcenausgleich frühzeitig bekanntgegeben werden.
Wichtig ist auch die Berechen- und Überprüfbarkeit der Finanzausgleichsleistungen. Unabdingbar sind eine verlässliche Datenbasis, verifizierbare kantonale Daten sowie Nacherhebungen im Falle fehlender oder nicht wieder verwertbarer kantonaler Daten. Jegliche Verunsicherung, insbesondere ausländischer Investoren, führt zu einer Schwächung der Wirtschaft in den attraktiven Geberkantonen, was für das ganze Land nachteilig wäre. Die Planbarkeit der künftigen Belastung ist deshalb mindestens ebenso wichtig wie deren Höhe.
Der vorgesehene Inkraftsetzungszeitpunkt (1.1.2008) wird als verfrüht beurteilt; beantragt wird eine Verschiebung des Inkrafttretens auf den 1.1.2009. Dies ermöglicht, das Projekt auf eine seriösere Datenbasis zu stellen, was absolut unerlässlich erscheint.
ZTV - Transparenz: Es ist aufzuzeigen, wie sich die Beitragszahl (Ressourcenausgleich) für
die einzelnen Kantone berechnet.
- Geprüfte Grunddaten: Jeder Kanton muss geprüfte Grunddaten präsentieren, welche plausibel und nachvollziehbar sind.
- Planbarkeit: Die Geberkantone müssen ihren Beitrag in den Ressourcenausgleich frühzeitig kennen (keine Verunsicherung der Wirtschaft und der ausländischen Investoren). Eine maximale Belastungsobergrenze - für eine gewisse Zeitperiode festzulegen - ist sinnvoll und praktikabel
- Steuerungsausschuss NFA: Dieser ist paritätisch mit gleich viel Geber- wie Nehmerkantonen zu besetzen.
- Inkrafttreten der NFA: Für eine sorgfältige und seriöse Einführung der NFA ist der Inkraftsetzungstermin 1. Januar 2008 unrealistisch. Er ist frühestens auf den 1. Januar 2009 zu legen.
FER Pas de remarques.
TCS Pas de remarques.
FinDir BS/GE/ZH Keine Bemerkungen.