Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/68: 04.476 Parlamentarische Initiative. Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen · 7 Seiten

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Referenz: 2007-02-20/53

2.2 Ablehnung der Vorlage

• sieben Kantone (AI, AR, BS, BL, BE, OW, SH ), zwei politische Parteien (LPS, SVP), drei gesamtschweizerische Spitzenverbände der Arbeitergeberorganisationen (SGV, SAV, SBVg), vier Fachverbände und Fachorganisationen (Vereinigung des schweizerischen Tabakwarenhandels; SOTA VSZ; Gastro Suisse), 31 weitere Organisationen und Private (AGVS; cemsuisse; ASCO; AZU; Basler Hotelier-Verein; Berner KMU; British American Tobacco Switzerland; Schweizer Casino Verband; Fédération Patronale Vaudoise; Gastro AG; Gastro AI; Gastro BL; Gastro BE; Gastro FR; Gastro LU; Gastro NE; Gastro NW; Gastro Pastoral; Gastro SZ; Gastro SO; Hotellerie Suisse; Oettinger Davidoff Group; Verein Petzi; Philip Morris S. A.; SBV; STV/FST; Schweizer Brauerei-Verband; suissetec; TaGeSch; viscom; Wirteverband BS)

2.3 Argumente für die Annahme der Vorlage

Die Mehrheit der Stellungnehmenden unterstützen im Grundsatz Ziel und Zweck der parlamentarischen Initiative und begrüssen die Anstrengungen, auf nationaler Ebene eine Lösung zu finden. Einige unter ihnen stehen jedoch der Revision des Arbeitsgesetzes kritisch gegenüber oder verlangen gar eine Spezialgesetzgebung (AR, BE, OW, SH).

Unter den 15 Kantonen, welche die Vorlage unterstützen, weisen einige (TG, VD, VS, ZG, ZH) darauf hin, dass das Arbeitsgesetz bezüglich seines Geltungsbereiches gewisse Lücken aufweise. Grundsätzlich würden nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Schutz vor Passivrauchen profitieren, Familien, private Haushalte seien ausdrücklich ausgeschlossen, aber auch Nichterwerbstätige, wie Kinder oder ältere Personen in öffentlichen Räumen (z.B. Wartesäle, Aufenthaltsräume in Einkaufszentren, Jugendtreffs usw.) würden damit nicht geschützt. Die Einführung des Rauchverbots am Arbeitsplatz im Arbeitsgesetz führe jedoch am raschesten zum Ziel. Es sei jedoch unabdingbar (AG, LU, NW), dass der Begriff "Arbeitsplatz" geklärt werde, da Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bei privaten Kunden tätig sein können oder im Freien, z.B. auf Baustellen, arbeiten.

Die befürwortenden Parteien begrüssen die Revision, da damit ein pragmatischer und effizienter Ansatz gewählt werde (CVP). Sie entspreche einem Bedürfnis der Bevölkerung, wie die Abstimmungen im Kanton Tessin und Solothurn gezeigt hätten (FDP). Auch im Bereich der Gastronomie seien weitere Anstrengungen notwendig, die Regelung dürfe jedoch auf keinen Fall zu Rechtsunsicherheiten für die Arbeitgeber führen. Die FDP weist auch auf die Problematik der Aussendienstmitarbeitenden hin, die geregelt werden müsse. Die Grüne Partei gewichtet den Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher höher als die Freiheit zu rauchen. Die Nichtanwendbarkeit des ArG auf Familienbetriebe müsse durch kantonale Initiativen korrigiert werden. Die SP unterstützt das Vorhaben und führt als Argument an, dass Untersuchungen gezeigt hätten, dass 50 % der Arbeitnehmenden dem Rauch ausgesetzt seien und 81 % der Bevölkerung das Vorhaben, Arbeitsplätze frei zu halten, unterstütze.

Der Schweizerische Gemeindeverband vertritt ebenfalls die Auffassung, dass die vorgeschlagene Änderung des ArG den aktuellen Bestrebungen in den Kantonen und Gemeinden und den Forderungen der Bevölkerung nach rauchfreien Arbeitsplätzen entspreche. Der Schweizerische Städteverband ergänzt, dass verschiedene europäische Länder arbeitsgesetzliche Verbote bereits kennen. Die rauchenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten jedoch nicht diskriminiert werden, sie sollten viel mehr die Möglichkeit erhalten, in speziellen abgeschlossenen Räumen, in Lichthöfen oder im Freien zu rauchen.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund schliesst sich dieser Auffassung an und begrüsst, wie auch der KV Schweiz, die Revision. Die Hotel und Gastro Union stimmt der vorgeschla-

4/7 Vernehmlassungen (520/2006/01654)