Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/68: 04.476 Parlamentarische Initiative. Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen · 7 Seiten

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Referenz: 2007-02-20/53

schutz genüge. Im Bereich der Gaststätten befürworten sie ausserdem eine Interesse- und Güterabwägung und sind der Meinung, dass finanzielle Verluste im Gewerbe durch weniger Kundschaft oder der Verlust der persönlichen Freiheit schwerwiegender seien als der Schutz der Gesundheit eines Teils der Arbeitnehmenden.

Die SVP und die LPS lehnen die vorgeschlagene Änderung im ArG ab. Die bestehende Gesetzgebung genüge für den Schutz vor dem Passivrauchen. Die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger dürfe nicht ausgehöhlt werden, indem sie bevormundet würden. Ebenso wenig dürfe jeder Eingriff in ihre persönliche Freiheit übermässig sein. Zudem wären mehrere tausend Arbeitsplätze (ca. 3500) gefährdet, wie dies Beispiele aus dem Ausland belegen würden.

Der Schweiz. Gewerbeverband und der Schweiz. Arbeitgeberverband lehnen die Regelung im Arbeitsgesetz kategorisch ab. Die aktuelle Regelung in der ArGV 3 genüge. Viele Betriebe hätten bereits die zum Schutz der Nichtraucher und Nichtraucherinnen notwendigen Massnahmen ergriffen. Falls der Nichtraucherschutz überhaupt geregelt werden müsse, dann in einem separaten Gesetz. Das Arbeitsgesetz sei der falsche Weg, da nur die dem Gesetz Unterstellten geschützt werden und nicht die übrige Bevölkerung (z.B. Landwirtschaft, Familienbetriebe usw.). Zudem würden verschiedene Vollzugsprobleme auftauchen, wenn z.B. Arbeitnehmende ausserhalb der Geschäftsräumlichkeiten tätig seien.

Entschieden gegen eine Arbeitsgesetzrevision sind alle Arbeitgeberverbände der Gastronomie- und Hotelbranche. Es gehe nicht an, dass nur, um eine rasche Lösung zu haben, das ArG revidiert werde. Es müsse unbedingt eine Spezialgesetzgebung geprüft werden. Die vorgeschlagene Regelung widerspreche den verfassungsmässigen Grundsätzen der Verhältnismässigkeit, der Eignung und der Erforderlichkeit. Für den Schutz der Arbeitnehmenden gebe es eine Grundlage in der BV, dies gelte aber nicht für die Gäste in Gastbetrieben. Es bedeute zudem eine rechtsungleiche Behandlung der verschiedenen Arbeitgeber. Zu den Betrieben ohne Arbeitnehmende würden ca. 1800 Lokale zählen. Gewisse Betriebe würden nur zu bestimmten Zeiten Personal beschäftigen. Hinzu kämen noch die Familienbetriebe. Insgesamt würde sich die Zahl der nicht dem ArG unterstellten Betriebe auf mehrere Tausend belaufen. Beispiele aus dem Ausland zeigten, dass das Rauchverbot negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation des Gastgewerbes und verschiedene andere Branchen habe. In Irland sei nach Einführung des Rauchverbots die Zahl der Angestellten zwischen Juni 2004 und Mai 2005 um 1.6 Prozent zurückgegangen. In der Schweiz würden bei entsprechenden Zahlen somit 3500 Arbeitsplätze wegfallen. Zudem seien gemäss der gleichen Quelle die Umsätze um 4. 9 % zurückgegangen, was in der Schweiz einen Rückgang um ca. 1 Milliarde Franken bedeuten würde. Für Norwegen lasse sich ein ähnliches Fazit ziehen. Diese Ausführungen würden deutlich zeigen, dass es nach Einführung eines Rauchverbotes keine Umsatzsteigerung gäbe, wie dies von vielen behauptet würde. Der Wirt habe ausserdem keine Kompetenz, einem Gast in seinem Betrieb das Rauchen zu verbieten. Theoretisch könne er einem unerwünschten Gast lediglich ein Hausverbot erteilen und bei Verletzung eine Klage einreichen. Falls das Passivrauchen wirklich so schädlich sei wie dargestellt, so müsste der Verkauf von Tabakprodukten sofort und allgemein verboten werden. Damit würden jedoch der AHV 2 Mrd. Franken pro Jahr entzogen, was wiederum andere Probleme auslösen würde. Gastro Suisse erwähnt zudem, dass falls eine Regelung im ArG angenommen würde, sie als Verband alle denkbaren Massnahmen prüfen müsste, um das Inkrafttreten zu verhindern, damit ihre Mitglieder nicht vermeidbaren Risiken, wie Klagen von Mitarbeitenden, ausgesetzt würden.

Andere heben hervor, dass eine Spezialgesetzgebung unbedingt notwendig sei, da mit der Arbeitsgesetzrevision eine Ungleichbehandlung der Arbeitnehmenden gegenüber der Nichterwerbstätigen festgelegt würde. Zudem seien Kinder, Jugendliche und kranke Menschen damit nicht geschützt. Es sei alleine Sache der Arbeitgeber, den Nichtraucherschutz in ihrem Betrieb zu regeln. Neben den gesundheitspolitischen Aspekten müssten auch Werte wie die persönliche und unternehmerische Freiheit, das Recht auf Eigentum, unsere Kultur und Tradition sowie wirtschaftliche Effekte und andere Folgen berücksichtigt werden.

6/7 Vernehmlassungen (520/2006/01654)